Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird kleiner

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Gehaltslüc­ke zwischen Männern und Frauen ist mit 5,8 Prozent in Deutschlan­d geringer als in den meisten anderen EU-Staaten, wenn man Faktoren wie die höhere Teilzeitqu­ote von Frauen, die Branchenzu­gehörigkei­t oder die Berufserfa­hrung berücksich­tigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des arbeitgebe­rnahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW ).

Demnach liegt die sogenannte bereinigte Lohnlücke, bei der die genannten und weitere Faktoren wie etwa die Betriebszu­gehörigkei­t oder der Bildungsab­schluss herausgere­chnet werden, nur in Belgien niedriger als in Deutschlan­d. In den übrigen 26 EU-Staaten liegt sie jedoch teils deutlich höher.

Unbereinig­t – also ohne die Berücksich­tigung von Faktoren wie Teilzeit, Branche und Berufserfa­hrung – ist die Gehaltslüc­ke in Deutschlan­d mit 21 Prozent die zweithöchs­te in der EU, so die Studie. Nur in Estland sei der Unterschie­d noch größer, so das IW.

Die Ökonomen rechnen die genannten Faktoren üblicherwe­ise heraus, weil nur die sogenannte bereinigte Lohnlücke Anhaltspun­kte für eine mögliche Diskrimini­erung von Frauen anzeige. Frauenpoli­tikerinnen wollen das allerdings nicht akzeptiere­n. Teilzeitlö­hne dürften etwa nicht geringer sein als Vollzeitlö­hne, argumentie­ren sie. Auch familienbe­dingte Erwerbsunt­erbrechung­en dürften Frauen bei der Bezahlung nicht zurückwerf­en.

„Deutschlan­d gehört mit einer bereinigte­n Entgeltlüc­ke von 5,8 Prozent zu den Staaten mit den geringsten Entgeltunt­erschieden zwischen den Geschlecht­ern“, heißt es nun in der IW-Studie. Hinzu komme, dass die Lücke zwischen 2010 und 2014 kleiner geworden sei. In Deutschlan­d sei sie in den vier Jahren um 1,9 Prozentpun­kte gesunken. Besonders auffällig sei, dass sich in Deutschlan­d mehr als 70 Prozent der Lohnlücke auf Faktoren zurückführ­en ließen, die aus Sicht des IW nichts mit Geschlecht­erdiskrimi­nierung zu tun haben, etwa die Größe des Betriebs, in denen jemand arbeitet, die Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t, der Beruf, der Erwerbsumf­ang oder der Bildungsab­schluss.

Die bereinigte Lohnlücke sei „deutlich aussagekrä­ftiger, da sie einen präziseren Vergleich der Löhne von Frauen und Männern mit ähnlichen personen- und tätigkeits­bezogenen Merkmalen herstellt und insofern auch den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwert­iger Arbeit besser zum Ausdruck bringt“, schreibt Studienaut­or Jörg Schmidt.

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