Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Wie der Staat Betriebsrentner bestraft
Bezieher betrieblicher Alterseinkünfte müssen seit 2004 zweifach Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen. Eine Ungerechtigkeit, die viele abschaffen wollen – nur nicht die Kanzlerin und der Finanzminister.
Angela Merkel wird sich mit dieser Aussage keine Freunde in weiten Teilen der Arbeitnehmerschaft gemacht haben. Mitte Februar bremste die Bundeskanzlerin in einer Fraktionssitzung von CDU und CSU einen Vorstoß ihres Gesundheitsministers aus. Jens Spahn, ebenfalls CDU, hatte intern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung einer Ungerechtigkeit vorsieht: Spahn will erreichen, dass Bezieher von Betriebsrenten und Direktversicherungen künftig nicht mehr den doppelten Krankenkassenbeitrag auf diese Alterseinkünfte zahlen müssen. Merkel aber winkte ab: Das sei im Koalitionsvertrag so nicht verabredet, es gehöre schon gar nicht zu den prioritären Maßnahmen der Koalition und sei zudem nicht finanzierbar.
Spahn und der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann (CDU), wollen aber nicht lockerlassen. Die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“auf Betriebsrenten sei auf dem letzten CDU-Bundesparteitag im Dezember beschlossen worden und müsse deshalb auch in Regierungshandeln umgesetzt werden, argumentieren sie. Auch die SPD will die doppelten Beiträge für Betriebsrentner am liebsten sofort abschaffen, bei ihr rennt Spahn offene Türen ein. Doch auch in der SPD gibt es diesen Widerspruch zwischen Beschlusslage und Regierungshandeln: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will partout kein Geld aus seinem Haushalt lockermachen, um die Doppelbelastung der Betriebsrentner abzufangen. Das Geld dafür müsse aus den Reserven der Krankenversicherung, sprich aus den Beitragsmitteln kommen, sagt Scholz.
Worum genau geht es bei dem Streit um die doppelten Beiträge?
Als es den Krankenkassen im Jahr 2004 finanziell richtig schlecht ging, beschloss die unter Druck stehende damalige rot-grüne Bundesregierung mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine ungewöhnliche Notmaßnahme: Wer eine Betriebsrente bezieht oder anderweitig am Arbeitsplatz privat fürs Alter vorgesorgt hat, etwa mit einer Direktversicherung oder mit Einzahlungen in ein berufliches Versorgungswerk, muss seit 2004 nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung abführen. Bezieher der gesetzlichen Rente dagegen müssen weiterhin nur den halben Arbeitnehmer-Beitragssatz zahlen. Faktisch wird bei Betriebsrentnern also der doppelte Betrag fällig. Das sind aktuell 14,6 Prozent des Betriebsrenteneinkommens plus Zusatzbeitrag für alle, deren Betriebsrente 152,25 Euro im Monat übersteigt. Betroffene empfinden es als unfair, dass sie nicht nur schlechter gestellt sind als alle „normalen“Rentner, sondern auch noch doppelt beziehungsweise sogar dreifach Sozialbeiträge auf Betriebsrenten zahlen müssen: Das erste Mal in der Ansparphase während der Berufstätigkeit und noch einmal doppelt in der Auszahlungsphase der Betriebsrenten. Trotzdem hatte das Verfassungsgericht Ulla Schmidts Kniff abgesegnet.
Was würde die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“kosten?
Würde der doppelte Beitrag auf Betriebsrenten abgeschafft, entgingen der Krankenversicherung pro Jahr rund 2,9 Milliarden Euro, denn die Betriebsrentner zahlten zuletzt 5,8 Milliarden Euro an Kassenbeiträgen. Diese Lücke müsste aufgefüllt werden, denn sonst gerieten die Kassen schnell in Schieflage. Würde die Lücke nicht mit Steuermitteln aufgefüllt, müsste das Geld aus Beitragsmitteln kommen. Die Krankenkassenbeiträge würden dann wohl schneller steigen müssen als ohnehin schon. Denn der demografische und medizinische Fortschritt wird ohnehin zu Beitragsanhebungen in naher Zukunft führen.
Würde die Abschaffung der Doppelzahlungen auch rückwirkend gelten?
Nein, das hat selbst Minister Spahn nicht vorgeschlagen. Sein Vorschlag der Abschaffung soll nur für künftige Betriebsrentner gelten. Denn würden auch die Betriebsrentner, die seit 2004 doppelte Sozialbeiträge zahlen, nachträglich dafür entschädigt, würde das den Fiskus insgesamt 37 Milliarden Euro kosten, wie Spahn errechnen ließ.
Welche Kompromissvorschläge hat Minister Spahn gemacht?
Um die jährlichen Kosten der vollständigen Abschaffung der Doppelzahlungen zu verringern, hatte Spahn der Unionsfraktion im Dezember weitere Vorschläge unterbreitet. So könne die heute geltende Freigrenze bei den Betriebsrenten von 152,25 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Wer heute nur einen Cent über der Freigrenze liegt, muss sofort den doppelten Beitrag für alle Bezüge bezahlen. Ein Freibetrag würde diesen „Fallbeil“-Effekt vermeiden. Betroffene müssten nur für alle Bezüge oberhalb des Freibetrags doppelt Kassenbeiträge zahlen. Kosten für die Steuerzahler: vergleichsweise geringe 1,1 Milliarden Euro pro Jahr.
Wie sieht es aus mit der Generationengerechtigkeit?
Anfang der 70er Jahre haben die Rentner noch gut 70 Prozent ihrer Gesundheitskosten mit eigenen Beiträgen zur Krankenversicherung finanziert, heute liegt ihr Anteil nur noch bei 30 Prozent. Den Rest müssen jüngere Beitrags- und Steuerzahler tragen. Würde die Doppelverbeitragung komplett abgeschafft, würde sich die Schieflage zu Ungunsten jüngerer Generationen verstärken. Andererseits geht vom unfairen Umgang mit den Betriebsrentnern ein schlechtes Signal für Nachfolge-Generationen aus – zeigt er doch, dass sich betriebliche Altersvorsorge weniger lohnt, weil darauf doppelt Beiträge fällig werden.
Wie geht es jetzt weiter in dem Streit?
In einem Interview hatte Spahn unlängst deutlich gemacht, dass er in dem Streit nicht nachgeben will. Bei so viel Einigkeit im Ziel, müsse es in der Koalition einen Lösungsweg geben, so Spahn. Angela Merkel, die einen erheblichen Teil ihrer Macht verloren hat, hat es mit wachsendem Gegenwind zu tun.