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Vergiftete Brote: Gericht verhängt Höchststrafe
Weil er Kollegen vergiftet hat, ist ein Mann aus NRW zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
BIELEFELD (dpa) Höchststrafe für versuchten Mord: Weil er die Pausenbrote von Kollegen vergiftet hat, ist ein Mann aus Ostwestfalen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld ordnete am Donnerstag darüber hinaus Sicherungsverwahrung für den 57-Jährigen an, da die Richter von einem Hang zu weiteren schweren Straftaten ausgehen. Das Schwurgericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit griffen die Richter zur Höchststrafe. Lebenslang wird bei Mordversuchen nur selten verhängt. Eines der drei Opfer liegt seit Herbst 2016 in einem Wachkoma.
Klaus O. hat Kollegen in einem Betrieb in Schloß Holte-Stukenbrock bei Bielefeld von 2015 bis 2018 mit gefährlichen Substanzen auf deren Pausenbroten und in Getränken vergiftet. Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht. Psychiatrische Gutachter konnten daher nur Vermutungen zur Motivlage anstellen. Klaus O. habe wohl beobachten wollen, wie das Gift wirkt, hatte ein Psychologe im Prozess über die fünf Gespräche in der Untersuchungshaft berichtet: „Seine Äußerungen zu seinem Motiv kamen mir vor wie bei einem Wissenschaftler, der ausprobiert, wie Stoffe bei einem Kaninchen wirken.“
Der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann betonte, dass das Motiv im Dunkeln geblieben sei: „Wir wissen nichts.“Er sagte in der Urteilsbegründung, dass die Schuld des Verurteilten wegen der Folgen für die Opfer besonders schwer wiege. Außerdem bezeichnete Zimmermann Klaus O. als eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Bei ihnen wurden Stoffe gefunden, die gefährlicher sind als Kampfstoffe, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden“, sagte der Vorsitzende Richter.
Einem der heute kranken Kollegen war im vergangenen Jahr schließlich ein weißes Pulver auf einem Brot aufgefallen. Er wurde stutzig, machte Fotos und schaltete die Firmenleitung ein. Das Unternehmen ließ eine Videoüberwachung in dem Pausenraum installieren. Die Aufnahmen, die auch in dem Prozess als Beweis gezeigt und verwendet wurden, zeigten den jetzt Verurteilten dabei, wie er das Pulver in von den Kollegen unbeobachteten Momenten auf deren Stullen verteilte.
Zwei der Kollegen von Klaus O. wurden nierenkrank und müssen heute mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leben. Ein drittes Opfer liegt mit einem irreparablen Hirnschaden seit 2016 im Wachkoma und wird von seinen Eltern gepflegt. Dass der Angeklagte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen oder seinem Motiv geäußert hatte, hatte für Enttäuschung bei den Nebenklägern gesorgt. Während der Verhandlung saß Klaus O. weitestgehend regungslos zwischen seinen Verteidigern. Auch das Urteil nahm er ohne Regung auf.