Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Vergiftete Brote: Gericht verhängt Höchststra­fe

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Weil er Kollegen vergiftet hat, ist ein Mann aus NRW zu lebenslang­er Haft verurteilt worden.

BIELEFELD (dpa) Höchststra­fe für versuchten Mord: Weil er die Pausenbrot­e von Kollegen vergiftet hat, ist ein Mann aus Ostwestfal­en zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Bielefeld ordnete am Donnerstag darüber hinaus Sicherungs­verwahrung für den 57-Jährigen an, da die Richter von einem Hang zu weiteren schweren Straftaten ausgehen. Das Schwurgeri­cht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit griffen die Richter zur Höchststra­fe. Lebenslang wird bei Mordversuc­hen nur selten verhängt. Eines der drei Opfer liegt seit Herbst 2016 in einem Wachkoma.

Klaus O. hat Kollegen in einem Betrieb in Schloß Holte-Stukenbroc­k bei Bielefeld von 2015 bis 2018 mit gefährlich­en Substanzen auf deren Pausenbrot­en und in Getränken vergiftet. Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht. Psychiatri­sche Gutachter konnten daher nur Vermutunge­n zur Motivlage anstellen. Klaus O. habe wohl beobachten wollen, wie das Gift wirkt, hatte ein Psychologe im Prozess über die fünf Gespräche in der Untersuchu­ngshaft berichtet: „Seine Äußerungen zu seinem Motiv kamen mir vor wie bei einem Wissenscha­ftler, der ausprobier­t, wie Stoffe bei einem Kaninchen wirken.“

Der Vorsitzend­e Richter Georg Zimmermann betonte, dass das Motiv im Dunkeln geblieben sei: „Wir wissen nichts.“Er sagte in der Urteilsbeg­ründung, dass die Schuld des Verurteilt­en wegen der Folgen für die Opfer besonders schwer wiege. Außerdem bezeichnet­e Zimmermann Klaus O. als eine Gefahr für die Allgemeinh­eit. „Bei ihnen wurden Stoffe gefunden, die gefährlich­er sind als Kampfstoff­e, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Einem der heute kranken Kollegen war im vergangene­n Jahr schließlic­h ein weißes Pulver auf einem Brot aufgefalle­n. Er wurde stutzig, machte Fotos und schaltete die Firmenleit­ung ein. Das Unternehme­n ließ eine Videoüberw­achung in dem Pausenraum installier­en. Die Aufnahmen, die auch in dem Prozess als Beweis gezeigt und verwendet wurden, zeigten den jetzt Verurteilt­en dabei, wie er das Pulver in von den Kollegen unbeobacht­eten Momenten auf deren Stullen verteilte.

Zwei der Kollegen von Klaus O. wurden nierenkran­k und müssen heute mit erhebliche­n gesundheit­lichen Einschränk­ungen leben. Ein drittes Opfer liegt mit einem irreparabl­en Hirnschade­n seit 2016 im Wachkoma und wird von seinen Eltern gepflegt. Dass der Angeklagte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen oder seinem Motiv geäußert hatte, hatte für Enttäuschu­ng bei den Nebenkläge­rn gesorgt. Während der Verhandlun­g saß Klaus O. weitestgeh­end regungslos zwischen seinen Verteidige­rn. Auch das Urteil nahm er ohne Regung auf.

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