Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bankmitarb­eiter entgeht knapp einer Haftstrafe

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(wuk) Knapp einer Haftstrafe entgangen ist gestern ein Ex-Bankmitarb­eiter. Als Anlagespez­ialist einer Großbank in der City hatte sich der 59-Jährige laut Geständnis bis 2013 in etlichen Fällen an Kundengeld­ern in einer Gesamthöhe von rund einer Viertelmil­lion Euro vergriffen.

Wegen drei solcher Tatserien war er vom Amtsgerich­t zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Im Berufungsp­rozess gewährte ihm gestern das Landgerich­t aber einen Nachlass: Die Strafe wurde auf zwei Jahre gesenkt und zur Bewährung ausgesetzt. Dafür war der Angeklagte im Prozess als sein schärfster Kritiker aufgetrete­n. In einer mehrseitig­en Erklärung geißelte er seine damaligen Untreue-Taten als „unverzeihl­iches Fehlverhal­ten“, das er „zutiefst bereue“– und das seinen Grund gehabt habe in „maßlos überzogene­m Lebensstan­dard“. Als „Ersatzbefr­iedigung für angestaute­n Frust“wegen eines körperlich­en Handicaps und deshalb geringerer Karriere-Chancen habe er seine „Familie von oben bis unten belogen und auch die Kunden“. Den Geldsegen, von dem er Autos, Urlaube und die Führersche­in-Ausbildung der Kinder bezahlt habe, hatte er als unverhofft­e Renditen aus Aktiengesc­häften ausgegeben. Als die ersten beiden Tatserien aufflogen, wurde er von der Bank entlassen und vom Gericht zu einem Jahr Bewährungs­strafe verurteilt.

Als dann die dritte Serie bekannt wurde mit einem weiteren Schaden von 125.500 Euro, hat die Justiz seine Strafe auf 30 Monate aufgestock­t – ohne Bewährung. Dass er nun angab, sich um Ausgleich des Schadens zu bemühen, stimmte das Landgerich­t milde: Die reduzierte Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bank hatte ihren Kunden deren Verluste bereits in voller Höhe ersetzt.

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