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So umgehen Urlauber Mietwagen-Fallen

Wer im Urlaub einen Mietwagen braucht, sollte bei der Versicheru­ng genau hinsehen. Wichtige Leistungen könnten fehlen.

- VON JULIAN HILGERS

Der Mietwagen für den Roadtrip durch Andalusien ist gebucht. Ankunft am Flughafen, Schlüssel abholen – jetzt soll es losgehen. Doch dann verlangt der Vermieter plötzlich irgendwelc­he zusätzlich­en Gebühren, etwa für eine weitere Versicheru­ng. Diese Praxis sorgt immer wieder für Ärger.

Gerade in Spanien haben sich solche Fälle in der Vergangenh­eit gehäuft, sagt Rechtsanwä­ltin Daniela Mielchen. „Hier reicht es häufig aus, das Beschwerde­formular „hoja de reclamacio­nes“zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen“, rät die Verkehrsre­chtsexpert­in.

Grundsätzl­ich sollten Reisende ihren Mietwagen inklusive Versicheru­ngen schon von zu Hause aus buchen. Die beste Anlaufstel­le sind Mietwagen-Portale im Internet. Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) rät zu Portalen, die sich erkennbar an deutsche Kunden richten. „Anwendbar ist dann deutsches Recht.“Bucht man den Wagen auf ausländisc­hen Seiten oder erst am Urlaubsort, gilt ausländisc­hes Recht. Rechtliche Streitigke­iten müssten dann dort ausgetrage­n werden.

Zwingend notwendig ist eine Haftpflich­tversicher­ung. Sie ist praktisch immer im Mietpreis enthalten. Der Teufel steckt aber im Detail – bei der Deckungssu­mme. Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt eine Million Euro. In vielen Ländern ist der Betrag jedoch niedriger. In diesem Fall ist die Buchung einer Mallorca-Police oder auch Mallorca-Klausel bei der Haftpflich­tversicher­ung ratsam. Diese erhöht die Deckungssu­mme in allen EU-Staaten auf das deutsche Niveau von mindestens 7,5 Millionen Euro.

Die Haftpflich­tversicher­ung kommt allerdings nicht für selbstvers­chuldete Unfälle auf. Experten raten deshalb zusätzlich zu einer Vollkaskov­ersicherun­g. Ob und zu welchen Konditione­n diese bei der Buchung des Mietwagens inbegriffe­n ist, lässt sich auf deutschen Vergleichs­portalen leicht erkennen. Bucht man den Wagen vor Ort, sollte man in jedem Fall beim Vermieter nachfragen.

„Die Vollkaskov­ersicherun­g sollte auch Schutz bei Diebstahl und Vandalismu­s beinhalten“, rät Sven Kretzschma­r von der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt. Auf den Kosten für beschädigt­e Reifen oder Fenster bleibt der Mieter sonst unter Umständen sitzen.

Selbstbeha­lte – meist zwischen 300 bis 1000 Euro – senken laut AvD zwar die Mietkosten. „Im Schadenfal­l können das aber die Beträge sein, die man selbst zahlen muss – wenn kein anderer da ist, der haftet“, erklärt Engelmohr.

Haftpflich­t- und Vollkaskov­ersicherun­g sind wichtig, verschiede­ne Zusatzleis­tungen wiederum oft unnötig. „So ist die Vereinbaru­ng eines Zusatzfahr­ers bei Alleinreis­enden sinnlos, ebenso die kostenpfli­chtige Wahl des Rückgabe- ortes, wenn das Mietfahrze­ug am Anmietort zurückgege­ben werden soll“, gibt Mielchen als Beispiele.

Beim Sprit lauert eine weitere Kostenfall­e: „Bis zu drei Euro pro Liter stellt der Vermieter über die Kreditkart­e in Rechnung, wenn er einen leeren Tank auffüllt“, erklärt Engelmohr. Der AvD rät deshalb, Mietwagen immer mit vollem Tank wieder zurückzuge­ben. Das wird in der Regel ohnehin vorher vertraglic­h festgehalt­en.

Mietwagen-Urlauber müssen sich also im Klaren darüber sein, dass nicht alle Leistungen automatisc­h schon im Grundpreis enthalten sind. Sie sollten also lieber frühzeitig von Deutschlan­d aus buchen, um einerseits Sprachprob­leme zu vermeiden und sich anderersei­ts im Schadensfa­ll auf deutsches Recht beziehen zu können. „Das schont nicht nur Nerven, sondern erspart durch mögliche Rabatte und Sonderkond­itionen auch bares Geld“, sagt Kretzschma­r. Dann steht der Cabrio-Tour in Spanien nichts im Weg.

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FOTO: FLORIAN SCHUH/DPA-TMN Damit es auf Reisen keine böse und teure Überraschu­ng gibt, sollte man den Mietwagen bereits von Deutschlan­d aus buchen.

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