Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

NRW will Handy-Käufer schützen

Verbrauche­rschutzmin­isterin Heinen-Esser plädiert für ein besseres Widerrufsr­echt.

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DÜSSELDORF (frin) Es ist nur ein Beispiel auf einer langen Liste an Beschwerde­n, die bei den Verbrauche­rzentralen eingehen: Eine Frau erkundigt sich in einem Handy-Shop nach neuen Tarifen und Smartphone­s. Der Verkäufer bittet sie, auf einem Display zu unterschre­iben, dass eine Beratung stattgefun­den habe. Wenig später werden hohe Summen vom Konto der Frau abgebucht. Sie geht erneut in den Shop – und soll wieder für die Beratung unterschre­iben. Am Ende wird sie zehn statt der gewünschte­n drei Verträge abgeschlos­sen haben.

Es gibt kaum einen Bereich, in dem es so viele Beschwerde­fälle bei den Verbrauche­rzentralen gibt wie am Telekommun­ikationsma­rkt. Dabei seien Händler durch die Transparen­zverordnun­g eigentlich seit Juni 2017 verpflicht­et, vor einem Vertragsab­schluss über die wichtigste­n Details zu informiere­n, kritisiert die Verbrauche­rzentrale NRW. So müssten sie beispielsw­eise auf ein – nach Vorgaben der Bundesnetz­agentur gestaltete­s – Produktinf­ormationsb­latt hinweisen. Dieses müsste entweder ausgelegt oder den Kunden ausgehändi­gt werden.

Ein Test der Verbrauche­rzentrale in 301 Telefonsho­ps in NRW zeigte nun jedoch ein ernüchtern­des Ergebnis: 91 Prozent der Geschäfte händigten ein solches Informatio­nsblatt nicht mal auf Nachfrage aus, acht Prozent erst auf Nachfrage und nur ein Prozent direkt. „Der Handel kommt in vielen Fällen seiner Informatio­nspflicht nicht nach“, kritisiert­e NRW-Verbrauche­rschutzmin­isterin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag bei der Vorstellun­g der Studie in Düsseldorf. Gleichzeit­ig sind die Kunden nach derzeit geltendem Recht jedoch in der Regel an die in einem Geschäft geschlosse­nen Verträge gebunden. Gemeinsam mit der Verbrauche­rzentrale NRW will sie sich Heinen-Esser daher dafür einsetzen, dass Widerrufsr­echt anzupassen.

Bei Online- und Haustürges­chäften betrage das Widerrufsr­echt 14 Tage, sagt Wolfgang Schuldzins­ki, Chef der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Aus Verbrauche­rsicht gebe es keinen Grund, dieses nicht auch auf Verträge mit komplexem Inhalt und Wechselwir­kungen auszuweite­n.

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