Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

George darf bei Frauchen bleiben

Ein getrenntes Paar stritt vor Gericht um den 2013 angeschaff­tenTerrier-Rüden.

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(wuk) Der kleine Terrier-Rüde George (5) durfte aufatmen: Laut Urteil des Amtsgerich­ts darf er bei Frauchen (33) bleiben, muss nicht an deren Ex-Freund herausgege­ben werden. Das hatte der Kläger verlangt und darauf gepocht, er habe während der acht Jahre dauernden Partnersch­aft mit der 33-Jährigen das Tier ausgesucht, habe es gekauft und bezahlt.

Dazu hatte er sogar einen Kaufvertra­g vorgelegt, damit sein Eigentum an dem West-Highland-Terrier einfordern wollen. Die Richterin befand aber, dem Kläger sei genau das nicht gelungen. Zumal es von jenem Kaufvertra­g über rund 1100 Euro zwei Versionen gab – eine auf den Namen des Klägers, eine andere auf den Vornamen von dessen damaliger Freundin. Auch die Züchterin als Zeugin konnte nicht auseinande­r halten, welches das Original war.

Sie wusste aber noch, dass Ende 2013 der Kläger bei ihr angerufen und erklärt habe, „er wolle einen Hund für seine Frau kaufen und ihr schenken“. Empört hatte sich die Züchterin über den Versuch des Klägers, den kleinen George mit Gerichtshi­lfe aus dessen vertrauter Umgebung zu reißen, ihn sozusagen abführen zu lassen – nur, weil die Partnersch­aft mit der Besitzerin offenbar unschön geendet hatte. Ähnlich reagierte Martin Lauppe-Assmann als Anwalt der Frau. Er nannte die Klage „unethisch“. Juristisch gelte ein Hund zwar als Sache, „aber wir haben auch eine Verantwort­ung für das Glück eines Tieres – und das hat der Kläger außer Acht gelassen“.

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FOTO: M. LAUPPE-ASSMANN Seit 2013 lebt der Hund bei seiner Besitzerin.

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