Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kassierer muss Kollegin Kino-Gutschein zahlen
(wuk) Mit speziellen Auflagen hat ein Jugendrichter am Donnerstag einen Aushilfskassierer (21) eines Supermarkts belegt. In jenem Shop in Eller hatte der junge Mann nämlich den Freigabe-Code einer Kollegin mehrfach missbraucht, hatte damit an seiner Kasse 30 Kunden-Einkäufe nachträglich storniert, das Geld eingesteckt, insgesamt fast tausend Euro.
Kleinlaut gab der Täter das gestern zu. Ihm sei auch bewusst, dass die Kollegin, deren Freigabe-Daten er missbraucht hatte, großen Ärger in dem Supermarkt bekam. Formell hätte sie nämlich bei einem Kassenstorno stets ihr Büro verlassen, ihren Freigabe-Code selbst in die Kasse eingeben müssen. Weil das aber im Alltagsstress zu umständlich gewesen sei, habe sie dem Angeklagten den nötigen Code vertrauensvoll per Telefon durchgegeben. „Nachdem ich die Nummer ein paar Mal gehört hatte, kannte ich sie auswendig“, so der Angeklagte – und habe damit Kunden-Einkäufe heimlich storniert, habe mit dem so ergaunerten Bargeld dann seine Privatschulden beglichen. Dafür muss er nach Jugendrecht jetzt 60 Sozialstunden ableisten. Doch außerdem muss er sich bei der Kollegin entschuldigen – und ihr als Wiedergutmachung einen Kinogutschein für zwei Personen plus einen Verzehrgutschein im Wert von zehn Euro spendieren. Der Angeklagte zahlte Privatschulden aus der Supermarktkasse