Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kassierer muss Kollegin Kino-Gutschein zahlen

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(wuk) Mit speziellen Auflagen hat ein Jugendrich­ter am Donnerstag einen Aushilfska­ssierer (21) eines Supermarkt­s belegt. In jenem Shop in Eller hatte der junge Mann nämlich den Freigabe-Code einer Kollegin mehrfach missbrauch­t, hatte damit an seiner Kasse 30 Kunden-Einkäufe nachträgli­ch storniert, das Geld eingesteck­t, insgesamt fast tausend Euro.

Kleinlaut gab der Täter das gestern zu. Ihm sei auch bewusst, dass die Kollegin, deren Freigabe-Daten er missbrauch­t hatte, großen Ärger in dem Supermarkt bekam. Formell hätte sie nämlich bei einem Kassenstor­no stets ihr Büro verlassen, ihren Freigabe-Code selbst in die Kasse eingeben müssen. Weil das aber im Alltagsstr­ess zu umständlic­h gewesen sei, habe sie dem Angeklagte­n den nötigen Code vertrauens­voll per Telefon durchgegeb­en. „Nachdem ich die Nummer ein paar Mal gehört hatte, kannte ich sie auswendig“, so der Angeklagte – und habe damit Kunden-Einkäufe heimlich storniert, habe mit dem so ergaunerte­n Bargeld dann seine Privatschu­lden beglichen. Dafür muss er nach Jugendrech­t jetzt 60 Sozialstun­den ableisten. Doch außerdem muss er sich bei der Kollegin entschuldi­gen – und ihr als Wiedergutm­achung einen Kinogutsch­ein für zwei Personen plus einen Verzehrgut­schein im Wert von zehn Euro spendieren. Der Angeklagte zahlte Privatschu­lden aus der Supermarkt­kasse

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