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Brexit-Deal: Unterhaus darf nicht erneut abstimmen
LONDON (dpa) Das britische Unterhaus darf kein drittes Mal über den denselben Brexit-Deal abstimmen. Das machte Parlamentspräsident John Bercow am Montag im Unterhaus deutlich. Ohne Änderungen am Abkommen verstoße dies gegen eine Regel aus dem frühen 17. Jahrhundert, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden darf. Damit machte Bercow der Regierung einen Strich durch die Brexit-Pläne. Ursprünglich hatte Premierministerin May angekündigt, ihr mit Brüssel ausgehandeltes Abkommen bis Mittwoch erneut den Abgeordneten vorzulegen. Allerdings zeichnete sich bis zuletzt immer noch keine Mehrheit für den Vertrag im völlig zerstrittenen Unterhaus ab.
Die Regierung hatte noch bis zuletzt versucht, in Gesprächen mit der nordirischen DUP den Widerstand zu überwinden. Die Unterstützung der Partei, auf deren Stimmen Mays Minderheitsregierung angewiesen ist, gilt als Schlüssel für den Erfolg des Deals. Sollte die DUP ihre Haltung ändern – so war die Hoffnung –, könnten auch etliche Gegner aus Mays Konservativer Partei einknicken. Knackpunkt des Brexit-Streits ist der Backstop. Dabei handelt es sich um eine in dem Austrittsabkommen festgeschriebene Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland. Die Regelung sieht vor, dass Großbritannien in einer Zollunion mit der EU bleibt, bis eine bessere Lösung gefunden ist. Brexit-Hardliner befürchten, dies könnte das Land dauerhaft an die EU fesseln und eine eigenständige Handelspolitik unterbinden. Sie hatten daher eine Befristung oder ein einseitiges Kündigungsrecht für den Backstop gefordert. Eigentlich wollte Großbritannien am 29. März aus der EU austreten. Der Termin ist aber nicht mehr zu halten.