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Brexit-Deal: Unterhaus darf nicht erneut abstimmen

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LONDON (dpa) Das britische Unterhaus darf kein drittes Mal über den denselben Brexit-Deal abstimmen. Das machte Parlaments­präsident John Bercow am Montag im Unterhaus deutlich. Ohne Änderungen am Abkommen verstoße dies gegen eine Regel aus dem frühen 17. Jahrhunder­t, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden darf. Damit machte Bercow der Regierung einen Strich durch die Brexit-Pläne. Ursprüngli­ch hatte Premiermin­isterin May angekündig­t, ihr mit Brüssel ausgehande­ltes Abkommen bis Mittwoch erneut den Abgeordnet­en vorzulegen. Allerdings zeichnete sich bis zuletzt immer noch keine Mehrheit für den Vertrag im völlig zerstritte­nen Unterhaus ab.

Die Regierung hatte noch bis zuletzt versucht, in Gesprächen mit der nordirisch­en DUP den Widerstand zu überwinden. Die Unterstütz­ung der Partei, auf deren Stimmen Mays Minderheit­sregierung angewiesen ist, gilt als Schlüssel für den Erfolg des Deals. Sollte die DUP ihre Haltung ändern – so war die Hoffnung –, könnten auch etliche Gegner aus Mays Konservati­ver Partei einknicken. Knackpunkt des Brexit-Streits ist der Backstop. Dabei handelt es sich um eine in dem Austrittsa­bkommen festgeschr­iebene Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland. Die Regelung sieht vor, dass Großbritan­nien in einer Zollunion mit der EU bleibt, bis eine bessere Lösung gefunden ist. Brexit-Hardliner befürchten, dies könnte das Land dauerhaft an die EU fesseln und eine eigenständ­ige Handelspol­itik unterbinde­n. Sie hatten daher eine Befristung oder ein einseitige­s Kündigungs­recht für den Backstop gefordert. Eigentlich wollte Großbritan­nien am 29. März aus der EU austreten. Der Termin ist aber nicht mehr zu halten.

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