Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Ausbildungsförderung rechtzeitig beantragen
(RP) Frühzeitig informieren, rechtzeitig beantragen: Schüler, die mit einer Ausbildung im August oder September 2019 beginnen und BAföG beantragen wollen, können sich schon jetzt informieren. Schüler-BAföG ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und deren Eltern. Der Rhein-Kreis Neuss rät allen Schülern, rechtzeitig einen Antrag zu stellen – insbesondere, wenn sie das Geld zur Absicherung des Lebensunterhaltes einplanen.
„Erfahrungsgemäß stellen viele Schüler ihren Antrag erst mit Beginn des Schuljahres“, so Ulrich Hamacher, Teamleiter im BAföG-Bereich bei der Kreisverwaltung. „Wir bearbeiten pro Jahr zwischen 1200 und 1300 Fällen, wobei uns ein großer Teil der Anträge im Sommer erreicht.“Antragsteller, die BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragen, können Geld verlieren. Denn Ausbildungsförderung kann ab Beginn der Ausbildung bezogen werden, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstellung. Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller könnten auch die Leistungen bewilligt werden.
Hamacher macht darauf aufmerksam, dass Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruch auf Leistungen haben Schüler von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die einen Beruf erlernen (z. B. Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Erzieher), sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen – auch wenn sie noch bei den Eltern leben.
Interessierte können online einen Termin beim BAföG-Amt des Rhein-Kreises Neuss vereinbaren. Zur Terminreservierung geht es unter dem Link termin.rheinkreis-neuss.de. Informationen und den Link zur Online-Antragstellung gibt es auf www.rhein-kreis-neuss. de (Suchbegriff „BAföG“).