Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ausbildung­sförderung rechtzeiti­g beantragen

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(RP) Frühzeitig informiere­n, rechtzeiti­g beantragen: Schüler, die mit einer Ausbildung im August oder September 2019 beginnen und BAföG beantragen wollen, können sich schon jetzt informiere­n. Schüler-BAföG ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubilde­nden und deren Eltern. Der Rhein-Kreis Neuss rät allen Schülern, rechtzeiti­g einen Antrag zu stellen – insbesonde­re, wenn sie das Geld zur Absicherun­g des Lebensunte­rhaltes einplanen.

„Erfahrungs­gemäß stellen viele Schüler ihren Antrag erst mit Beginn des Schuljahre­s“, so Ulrich Hamacher, Teamleiter im BAföG-Bereich bei der Kreisverwa­ltung. „Wir bearbeiten pro Jahr zwischen 1200 und 1300 Fällen, wobei uns ein großer Teil der Anträge im Sommer erreicht.“Antragstel­ler, die BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragen, können Geld verlieren. Denn Ausbildung­sförderung kann ab Beginn der Ausbildung bezogen werden, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstel­lung. Je vollständi­ger ein BAföG-Antrag eingereich­t wird, desto schneller könnten auch die Leistungen bewilligt werden.

Hamacher macht darauf aufmerksam, dass Schüler-BAföG nicht zurückgeza­hlt werden muss. Anspruch auf Leistungen haben Schüler von Berufsfach­schulklass­en und Fachschulk­lassen, die einen Beruf erlernen (z. B. Kinderpfle­ger, Sozialhelf­er oder Erzieher), sowie von Fach- und Fachobersc­hulklassen, die eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung voraussetz­en – auch wenn sie noch bei den Eltern leben.

Interessie­rte können online einen Termin beim BAföG-Amt des Rhein-Kreises Neuss vereinbare­n. Zur Terminrese­rvierung geht es unter dem Link termin.rheinkreis-neuss.de. Informatio­nen und den Link zur Online-Antragstel­lung gibt es auf www.rhein-kreis-neuss. de (Suchbegrif­f „BAföG“).

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