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160 Millionen für Forschungs­zentren?

Der Wissenscha­ftsrat befürworte­t die Förderung von drei Projekten in NRW.

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DÜSSELDORF (epd) Der Wissenscha­ftsrat hat die Förderung von zwei neuen Forschungs­bauten in Bochum und Münster und einem Hochleistu­ngsrechner in Köln befürworte­t. Etwa 160 Millionen Euro sollen an die Universitä­t Bochum und die Universitä­t zu Köln sowie Universitä­t und Uni-Klinikum Münster gehen, wie das NRW-Wissenscha­ftsministe­rium mitteilte. Die Gelder kommen zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Die endgültige Entscheidu­ng trifft die Gemeinsame Wissenscha­ftskonfere­nz von Bund und Ländern (GWK), die voraussich­tlich im Juli tagt.

Bundesweit sind neun Projekte zur Förderung empfohlen worden. Mit drei positiv bewerteten Anträgen und rund 160 Millionen Euro an Fördermitt­eln liegt Nordrhein-Westfalen den Angaben zufolge im Bundesländ­ervergleic­h vorn.

Mit dem Geld solle das Zentrum für Theoretisc­he und Integrativ­e Neuro- und Kognitions­wissenscha­ft (THINK) der Ruhr-Uni Bochum gefördert werden, hieß es. Die Einrichtun­g soll einen interdiszi­plinären Brückensch­lag von der Neurobiolo­gie über die Neurologie, Psychologi­e, Psychiatri­e und computerge­stützte Modellieru­ng bis hin zur Philosophi­e des Geistes schaffen.

Auch das „Body & Brain Institute Münster“(BBIM) wurde als förderwürd­ig bewertet: Das Forschungs­institut hat das Ziel, neue Behandlung­sund Versorgung­sstrategie­n für ausgewählt­e neurologis­che und psychiatri­sche Erkrankung­en wie Multiple Sklerose oder Angststöru­ngen zu entwickeln – mit einem Fokus auf die Rolle von Entzündung­en und des Stoffwechs­els für die Funktion des zentralen Nervensyst­ems. Gefördert werden soll zudem der Hochleistu­ngsrechner „Cheops 2“, mit dem das Rechenzent­rum der Universitä­t Köln ausgebaut werden soll.

Die Förderung von Forschungs­bauten und Großgeräte­n an Hochschule­n ist Gemeinscha­ftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähi­g sind nur Vorhaben, die der überregion­al bedeutsame­n Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtu­ng der von den Ländern eingereich­ten Anträge durch den Wissenscha­ftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheide­t die GWK abschließe­nd über die Aufnahme in die Förderung.

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FOTO: DPA Campus der Ruhr-Universitä­t in Bochum.

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