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160 Millionen für Forschungszentren?
Der Wissenschaftsrat befürwortet die Förderung von drei Projekten in NRW.
DÜSSELDORF (epd) Der Wissenschaftsrat hat die Förderung von zwei neuen Forschungsbauten in Bochum und Münster und einem Hochleistungsrechner in Köln befürwortet. Etwa 160 Millionen Euro sollen an die Universität Bochum und die Universität zu Köln sowie Universität und Uni-Klinikum Münster gehen, wie das NRW-Wissenschaftsministerium mitteilte. Die Gelder kommen zu gleichen Teilen vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Die endgültige Entscheidung trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK), die voraussichtlich im Juli tagt.
Bundesweit sind neun Projekte zur Förderung empfohlen worden. Mit drei positiv bewerteten Anträgen und rund 160 Millionen Euro an Fördermitteln liegt Nordrhein-Westfalen den Angaben zufolge im Bundesländervergleich vorn.
Mit dem Geld solle das Zentrum für Theoretische und Integrative Neuro- und Kognitionswissenschaft (THINK) der Ruhr-Uni Bochum gefördert werden, hieß es. Die Einrichtung soll einen interdisziplinären Brückenschlag von der Neurobiologie über die Neurologie, Psychologie, Psychiatrie und computergestützte Modellierung bis hin zur Philosophie des Geistes schaffen.
Auch das „Body & Brain Institute Münster“(BBIM) wurde als förderwürdig bewertet: Das Forschungsinstitut hat das Ziel, neue Behandlungsund Versorgungsstrategien für ausgewählte neurologische und psychiatrische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Angststörungen zu entwickeln – mit einem Fokus auf die Rolle von Entzündungen und des Stoffwechsels für die Funktion des zentralen Nervensystems. Gefördert werden soll zudem der Hochleistungsrechner „Cheops 2“, mit dem das Rechenzentrum der Universität Köln ausgebaut werden soll.
Die Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheidet die GWK abschließend über die Aufnahme in die Förderung.