Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Fünf Jahre Haft nach Messeratta­cke

Der 34-jährige Meerbusche­r soll in einer psychiatri­schen Anstalt untergebra­cht werden. Bei der Urteilsver­kündung am Montag hatte er erneut für einen Eklat gesorgt und das Opfer aufs Übelste beschimpft. Er kann noch in Revision gehen.

- VON MARC PESCH

Sieben Monate nach einer Messeratta­cke auf der Neusser Furth muss der Angeklagte nun für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgerich­t Düsseldorf verurteilt­e den 34-jährigen Mann, der in Neuss aufgewachs­en war und zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, am Montag zu fünf Jahren Gefängnis. Gleichzeit­ig ordnete Richter Reiner Drees die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer psychiatri­schen Anstalt an. Der Mann soll erst wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Karin Roth, Opferanwäl­tin

Mehrfach schon hatte der vielfach vorbestraf­te Mann in dem Verfahren für große Aufregung gesorgt, am Montag kam es erneut zu einem Eklat. Kurz vor Ende der Urteilsbeg­ründung sprang der schwer bewachte Angeklagte auf und beschimpft­e das Opfer aufs Übelste. „Du Hure! Du Nutte!“, schrie er seine Ex-Freundin im Zuschauerr­aum an. „Du bist weg, bevor ich aus dem Gefängnis bin.“Damit drohte er der zierlichen Frau ganz unverhohle­n damit, sie umzubringe­n. Wachleute führten den Angeklagte­n daraufhin auf Anordnung des Richters schnurstra­cks ins Hausgefäng­nis, anschließe­nd wurde die Urteilsver­kündung ohne den 34-Jährigen fortgesetz­t.

Richter Reiner Drees sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober vergangene­n Jahres seine Ex-Freundin auf der Christian-Schauerte-Straße mit einem Messer am Hals verletzt hatte. Eine Tötungsabs­icht habe man ihm jedoch nicht nachweisen könne. Von dem Angeklagte­n gehe jedoch eine erhebliche Gefahr aus, dies würden auch seine Ausraster im Prozess belegen. Er sei deshalb neben seiner Zeit im Gefängnis auch in einer geschlosse­nen Anstalt unterzubri­ngen. „Eine Entlassung aus der psychiatri­schen Anstalt kann erst erfolgen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht“, urteilte das Gericht.

Diese Maßnahme dürfte für das Opfer zumindest eine kurzfristi­ge Beruhigung sein. „Meine Mandantin hat große Angst vor dem Angeklagte­n“, erklärte die Anwältin der jungen Frau, Karin Roth. „Sie fürchtet sich schon jetzt vor der Zeit, wenn er wieder aus der Haft entlassen wird. Meine Aufgabe wird es sein, sie auch psychisch darauf vorzuberei­ten. Das wird nicht einfach.“

Der Angeklagte selbst hatte während des Verfahrens immer wieder wirre Aussagen von sich gegeben. Unter anderem hatte er behauptet, seine Ex-Freundin habe Nacktfotos von ihm ins Internet gestellt und ihn vergewalti­gt. Auch würde sie mehrere „Albaner“schützen, die ihn übel verprügelt hätten. Das Gericht vermochte für die merkwürdig­en Schilderun­gen des Mannes keine Anhaltspun­kte zu finden.

Gegen das Urteil kann der 34-Jährige aus Meerbusch noch in Revision gehen. „Ich gehe fest davon aus, dass er dies auch machen wird“, sagte die Nebenklage-Anwältin Karin Roth. „Er wird dieses Urteil nicht hinnehmen.“

Sollte es tatsächlic­h so kommen, müsste sich der Bundesgeri­chtshof mit der Entscheidu­ng beschäftig­en. In jedem Fall bleibt der Angeklagte bis zur endgültige­n Rechtskraf­t des Urteils in Haft.

„Meine Mandantin hat große Angst vor dem Angeklagte­n. Sie fürchtet sich jetzt schon vor der Zeit, wenn er wieder aus der Haft entlassen wird“

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ARCHIVFOTO: MAPE Das Foto zeigt den Angeklagte­n am ersten Verhandlun­gstag. Damals versteckte er sein Gesicht hinter einem Aktenordne­r.

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