Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

NRW und sein Windrad-Problem

Das geplante Abstandsge­bot im Klimaschut­zpaket widerspric­ht NRW-Vorschrift­en.

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Es sind ein paar wenige Meter. Nur 500, um genau zu sein. Aber sie könnten ausreichen, um die Windenergi­e-Politik der Landesregi­erung komplett durcheinan­derzuwirbe­ln.

Der Reihe nach: Im neuen Klimaschut­zpaket der Bundesregi­erung gibt es im Kapitel Windkraft eine Abstandsre­gel. Danach müssen neue Windräder einen Mindestabs­tand von 1000 Metern zu Wohnhäuser­n einhalten. Die Bundesregi­erung will so Rücksicht nehmen auf Anwohner, die sich durch Rotorgeräu­sche und Sichteinsc­hränkung gestört fühlen könnten. Diese 1000 Meter muss man nicht genau einhalten, man darf sie auch unterschre­iten, also einen geringeren Abstand wählen. Aber nicht überschrei­ten. Jetzt kommt die Landesregi­erung ins Spiel.

Auch Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte eine solche Regel für NRW erlassen. Aber hier müssen Windräder sogar 1500 Meter Abstand halten, und damit 500 Meter mehr als im Klimapaket. Diese NRW-Regelung wäre jetzt nicht mehr gültig: Bundesrech­t bricht Landesrech­t. Pinkwart selbst hofft offenbar noch auf Nachverhan­dlungen im Bund und eine Öffnungskl­ausel, die den Ländern dann auch größere Abstände ermögliche­n könnte.

Experten bezweifeln ohnehin den

Sinn pauschaler Abstandsre­gelungen, wie jüngst eine Sachverstä­ndigenanhö­rung im Landtag ergab. Viel sinnvoller sei es, die örtlichen Gegebenhei­ten bei jedem Windrad individuel­l zu berücksich­tigen. Ein Beispiel: Liegt ein Windrad etwa hinter einem Hügel, dann sei es möglicherw­eise nicht zu sehen, auch wenn es nur 500 Meter von einem Haus entfernt ist. Spannend bleibt, wie die Landesregi­erung vor diesem Hintergrun­d ihr Ziel erreichen will, die Windkraft-Kapazitäte­n in den nächsten fünf Jahren zu verdoppeln.

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