Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
NRW und sein Windrad-Problem
Das geplante Abstandsgebot im Klimaschutzpaket widerspricht NRW-Vorschriften.
Es sind ein paar wenige Meter. Nur 500, um genau zu sein. Aber sie könnten ausreichen, um die Windenergie-Politik der Landesregierung komplett durcheinanderzuwirbeln.
Der Reihe nach: Im neuen Klimaschutzpaket der Bundesregierung gibt es im Kapitel Windkraft eine Abstandsregel. Danach müssen neue Windräder einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern einhalten. Die Bundesregierung will so Rücksicht nehmen auf Anwohner, die sich durch Rotorgeräusche und Sichteinschränkung gestört fühlen könnten. Diese 1000 Meter muss man nicht genau einhalten, man darf sie auch unterschreiten, also einen geringeren Abstand wählen. Aber nicht überschreiten. Jetzt kommt die Landesregierung ins Spiel.
Auch Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte eine solche Regel für NRW erlassen. Aber hier müssen Windräder sogar 1500 Meter Abstand halten, und damit 500 Meter mehr als im Klimapaket. Diese NRW-Regelung wäre jetzt nicht mehr gültig: Bundesrecht bricht Landesrecht. Pinkwart selbst hofft offenbar noch auf Nachverhandlungen im Bund und eine Öffnungsklausel, die den Ländern dann auch größere Abstände ermöglichen könnte.
Experten bezweifeln ohnehin den
Sinn pauschaler Abstandsregelungen, wie jüngst eine Sachverständigenanhörung im Landtag ergab. Viel sinnvoller sei es, die örtlichen Gegebenheiten bei jedem Windrad individuell zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Liegt ein Windrad etwa hinter einem Hügel, dann sei es möglicherweise nicht zu sehen, auch wenn es nur 500 Meter von einem Haus entfernt ist. Spannend bleibt, wie die Landesregierung vor diesem Hintergrund ihr Ziel erreichen will, die Windkraft-Kapazitäten in den nächsten fünf Jahren zu verdoppeln.