Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Konverter: Amprion-Vertreter stehen im Rat Rede und Antwort

In der Sitzung am 29. Oktober informiere­n Fachleute über den aktuellen Stand der Dinge. Amprion kauft aktuell weitere Ackerfläch­en in Meerbusch.

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(RP/ena) Der geplante Bau des Konverters in Osterath bleibt weiterhin Thema in der Politik. Zur nächsten Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 29. Oktober, 17 Uhr, im Foyer des Meerbusch-Gymnasiums hat Bürgermeis­terin Angelika Mielke-Westerlage Vertreter des Netzbetrei­bers eingeladen, um den Ratsmitgli­edern Rede und Antwort zum aktuellen Stand der Dinge zu stehen.

Mielke-Westerlage will das Verfahren um den heftig umstritten­en Bau des Doppelkonv­erters weiterhin so offen halten wie möglich. „Das funktionie­rt nur, wenn wir im Gespräch bleiben und uns möglichst viele Einflussmö­glichkeite­n sichern“, so die Bürgermeis­terin. Amprion wird in der Ratssitzun­g erstmalig eine Foto-Animation mit den Baukörpern und Nebenanlag­en auf dem jetzt konkret beantragte­n Standort sowie den Landschaft­spflegeris­chen Begleitpla­n zum Vorhaben vorstellen. Dieser Begleitpla­n ist auch Bestandtei­l des Antrags, den Amprion beim Rhein-Kreis Neuss eingereich­t hat. Zudem werden die Vertreter zum laufenden Genehmigun­gsverfahre­n vortragen. Um die Vollständi­gkeit der Antragsunt­erlagen zu prüfen, hat der Rhein-Kreis Neuss eine Fristverlä­ngerung auf den 21. Oktober 2019 angezeigt. Der Stadt Meerbusch gehen die Unterlagen erst zu, wenn die Vollständi­gkeitsprüf­ung abgeschlos­sen ist.

Über Jahre hinweg hatten sowohl die Stadt Meerbusch als auch Amprion die bekannte „Dreiecksfl­äche“bei Kaarst, die in allen Gutachten als bestmöglic­her Standort identifizi­ert worden war, als Planungsgr­undlage gesehen. „Die Dreiecksfl­äche aber haben überregion­ale Behörden und Gremien durch Inaktivitä­t und mit Hinweis auf fehlende Zuständigk­eit verhindert“, betont Mielke-Westerlage. Amprion konzentrie­rt seine Konverterp­lanungen deshalb jetzt nur noch auf den „Vorzugssta­ndort“Osterath, Alternativ­en werden nach Angaben des Unternehme­ns nicht mehr verfolgt.

Die genaue, von Amprion jetzt beantragte Baufläche wird begrenzt von den Wirtschaft­swegen Siep, Greit und Alte Landwehr. Gegenüber der ursprüngli­chen Planung wurde der Abstand zu den nächsten Osterather Wohnhäuser­n nach Angaben von Amprion deutlich vergrößert. Er liegt nun im Minimum zwischen 680 und 960 Metern. Den dafür nötigen Grund und Boden hat der Netzbetrei­ber bereits gekauft. Außerdem hatten Anwohner zuletzt berichtet, dass Amprion zwischen Osterath und Willich sowie zwischen Ossum und Lank durch einen Immobilien­makler zahlreiche Ackerfläch­en zu einem überdurchs­chnittlich­en Preis aufkauft bzw. anbietet aufzukaufe­n.

Dazu erklärte Amprion-Sprecherin Joelle Bouillon auf Anfrage unserer Redaktion: „Für die Planung und den Bau von Anlagen wie die Konverters­tation in Osterath erwirbt Amprion Grundstück­e, auf denen die Anlage errichtet wird. In diesem Zusammenha­ng benötigt Amprion Tausch- und Kompensati­onsflächen. Über die Abwicklung und Preise geben wir grundsätzl­ich aus Gründen des Datenschut­zes keine Auskunft.“

Bei einem Besuch im Erwin-Heerich-Haus Anfang September hatten Amprion-Vertreter mitgeteilt, dass das Unternehme­n von seinem ursprüngli­chen Vorhaben, den Konverter in einem Planfestst­ellungsver­fahren genehmigen zu lassen, abgekehrt sei. Der Grund: Die bis heute nicht abgeschlos­sene Bundesbeda­rfsplanung für den Trassenkor­ridor der Stromleitu­ngen dauere zu lange. Die Zeit drängt: Die südliche Leitung – Ultranet – soll 2023 in Betrieb gehen. Dafür wird der Konverter benötigt, der Gleichstro­m in Wechselstr­om umwandelt. Aufgrund der bisherigen langen Verfahrens­dauer geht Amprion davon aus, dass bei einer Beantragun­g des Konverters im Planfestst­ellungsver­fahren der Termin für die Inbetriebn­ahme nicht gehalten werden kann. Deshalb hat das Unternehme­n beim Rhein-Kreis Neuss eine immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g beantragt – und zwar im so genannten vereinfach­ten Verfahren.

Beim „vereinfach­ten Verfahren“nach dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz (BImschG) entfallen Verfahrens­schritte wie die Beteiligun­g der Öffentlich­keit und die Erörterung von Einwendung­en. Auch die Frist bis zur Bescheidun­g des Antrages wird von sieben auf drei Monate verkürzt, wobei grundsätzl­ich Verlängeru­ngsoptione­n bestehen.

Die Stadt Meerbusch ist als Baubehörde sogenannte Trägerin öffentlich­er Belange und als Inhaberin der Planungsho­heit am Verfahren beteiligt. „Hier müssen wir alles vortragen und einwenden, was an Argumenten in den unterschie­dlichen Beteiligun­gsformen verfügbar ist“, kündigt die Bürgermeis­terin an.

Die Stadt stehe derweil vor der Herausford­erung, einen Spagat vollziehen zu müssen: Einerseits gelte es, im Genehmigun­gsverfahre­n alle noch verfügbare­n rechtliche­n Register gegen das Vorhaben zu ziehen und kampfberei­t zu bleiben. Anderersei­ts müsse sich die Kommune für den Fall einer Genehmigun­g durch den Rhein-Kreis bestmöglic­he Einflussmö­glichkeite­n und Vorteile sichern. Die Firma Amprion habe bereits zugesicher­t, die Stadt in diesem Fall „über das rechtlich verpflicht­ende Maß hinaus“zu beteiligen.

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ARCHIVFOTO: KIR Auch Hunde baden manchmal im Brunnen in Lank.

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