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Wie die Politik Künstlern helfen will
Die Freischaffenden unter den Kreativen treffen die Folgen der aktuellen Pandemie besonders hart.
DÜSSELDORF Das NRW-Kultusministerium hatte bereits am Freitag angekündigt, freischaffende Künstler während der Corona-Krise mit einer Einmalzahlung von 2000 Euro unterstützen zu wollen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Kaum machte die Nachricht die Runde, erreichten die Behörde mehrere tausend Anträge, so dass die Homepage des Ministeriums am Wochenende meldete, die Briefkästen aller Bezirksregierungen seien „voll“.
Inzwischen ist der Stau jedoch behoben und erste Gelder sollen bereits geflossen sein. Am Mittwoch hat der Landtag außerdem in einer Sondersitzung einen Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro verabschiedet. Mit einem Teil des Geldes sollen die Einnahmeverluste kleinerer, privater Kulturbetriebe und Initiativen abgefedert werden. Auch von den 50 Milliarden Euro, die der Bund zur Rettung kleiner Unternehmen und Selbstständiger bereitgestellt hat, soll der Kulturbereich profitieren: Der Betrieb von
Kinos und Musikclubs beispielsweise soll gesichert und der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht werden.
Die Freischaffenden unter den Künstlern treffen die Folgen der Krise besonders hart. Sie hangeln sich von Engagement zu Engagement, von Ausstellung zu Ausstellung, ohne eine institutionalisierte Absicherung im Hintergrund. Für Rücklagen reichen die Honorare kaum. Wenn also der Terminkalender leer bleibt, droht existenzielle Not. Nachdem Künstlervereinigungen und Kulturpolitiker auf diese prekäre Situation aufmerksam gemacht hatten, reagierten Bund und Länder.
Cornelia Gertz hält die Maßnahmen für ein wichtiges Signal. Gertz, die als freischaffende bildende Künstlerin tätig ist, gehört dem Verein Düsseldorfer Künstler an und ist Sprecherin des Rats der Künste der NRW-Landeshauptstadt. Innerhalb dieses Gremiums engagiert sie sich auch in der Arbeitsgruppe Soziales. Sie kennt die Not selbstständiger Kulturschaffender, die vor allem im Rentenalter schonungslos zutage tritt, wenn Altersarmut droht, was nach Auskunft von Gertz häufig der Fall ist. „Die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land ist ein Anfang“, sagt sie. Jedoch müsse bei den Formalien nachgebessert werden. So habe sie die Rückmeldung vieler, vor allem bildender Künstler erreicht, die den erforderlichen Nachweis zur Beantragung der 2000 Euro nicht erbringen können.
Um die Soforthilfe gewähren zu können, verlangt das Ministerium Verträge, welche die Absage einer Veranstaltung belegen. Solche Dokumente existieren im Bereich der Selbstständigen jedoch offenbar nicht immer. „Es gibt Künstler, die etwa während der Darmstädter Tage der Fotografie ausstellen sollten. Dort hätte es einen mit 10.000 Euro dotierten Preis zu gewinnen gegeben“,
„Die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land ist ein Anfang“
Cornelia Gertz Sprecherin vom Rat der Künste sagt Gertz. „Die Veranstaltung wurde jedoch abgesagt. Wie sollen Künstler in einem solchen Fall hochrechnen, welche Verluste mit der Absage verbunden sind?“Solche Einzelfälle, so das Ministerium, seien mit der zuständigen Bezirksregierung zu klären.
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch freischaffende Dozenten – wie Lehrende der Musikhochhochschulen oder Kulturschaffende, die in der schulischen Betreuung eingesetzt sind – die 2000 Euro erhalten. „Im Prinzip sind sie antragsberechtigt“, heißt es in einer Stellungnahme des Kulturministeriums. „Allgemeine Aussagen“seien jedoch „schwer zu treffen“, da in manchen Fällen die jeweilige Kommune für den Verdienstausfall aufkomme. Für Künstler, die im Programm „Kultur und Schule“tätig seien, laufe die Förderung weiter. Zudem habe man mit den Musikhochschulen vereinbart, dass die aktuellen Lehraufträge externer Dozenten vorerst unverändert fortgeführt würden, die Honorarkräfte also auch im Sommersemester ihre Vergütung erhielten.