Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Unternehmen, Stiftungen, aber auch vermögende Familien benötigen eine engmaschige rechtliche und steuerliche Betreuung – im Alltag und bei Spezialthemen. Dafür hat die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei SSP-Law spezielle Beratungsprodukte entwickelt.
Die wirtschafts- und steuerrechtlichen Anforderungen, denen sich Unternehmen und vermögende Privatpersonen stellen müssen, entwickeln sich stetig weiter. Daher ist es für deren wirtschaftlichen Erfolg und die rechtliche Sicherheit entscheidend, dass kontinuierlich und nahtlos eine professionelle Beratung in den wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Themenfeldern stattfindet. Auf diese steigenden Anforderungen hat die Wirtschaftskanzlei SSPLaw aus Düsseldorf reagiert und – parallel zur reinen Projektarbeit – einen besonderen Service für Mandanten eingeführt. „Wir nennen das ‚Corporate Housekeeping‘, also das Ordnunghalten in allen wichtigen Strukturen. Diesen Service bieten wir aber nicht nur für Unternehmen, sondern auch Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Private Clients an“, sagt Rechtsanwalt Stephan Schuran, Partner bei SSP-Law.
Unter der Überschrift „Corporate Housekeeping“bündeln die Rechtsanwälte der Kanzlei sämtliche wirtschaftsrechtlichen Themen, denen größere, zumeist familiengeführte Unternehmen im Alltag begegnen können. Dazu gehören komplexe Transaktionen und Reorganisationen ebenso wie alle weiteren rechtlichen Fragestellungen und – als Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen – auch rechtliche und steuerliche Sofortmaßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus. „Wir verstehen uns als Sparrings-Partner unserer Mandanten in guten und erst recht in schwierigen Zeiten und bieten den Unternehmen dabei eine enge Begleitung, um in Kenntnis der unternehmensspezifischen Bedürfnisse schnell und effektiv agieren zu können“, sagt Rechtsanwalt
Dr. Michael-Schmidt-Versteyl. Hierbei kommt SSP-Law die multidisziplinäre Aufstellung zugute: Die Kanzlei kann im allgemeinen Wirtschaftsrecht auf breitgestreute Kompetenzen ihrer Berufsträger zurückgreifen.
NEBEN DER BERATUNG von Familien beim Aufbau von Family Office-Strukturen hat Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller parallel dazu das Housekeeping für Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen aufgebaut. Auch hier spürt er einen steigenden Bedarf, sowohl Alltagsthemen als auch sehr spezielle Fragestellungen mit einem vertrauten Berater zu besprechen. „Die langfristige Orientierung ist dabei entscheidend. Stiftungen müssen sicher sein können, dass wirklich jede Frage beantwortet wird, nicht nur die interessanten.“Schließlich weist Dr. Lutz Schmidt auf das „Private Housekeeping“hin. Dabei werden – unterstützt durch die mit SSP-Law verbundene Gesellschaft SSP-Tax – Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen rechtlich und steuerlich durch deren Leben begleitet, bis hin zur Führung von rechtlichen und steuerlichen Streitigkeiten und der Generationen- und Vermögensnachfolge. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betont, wie eng die „Housekeeping“-Beratung mit komplexen Sonderprojekten vernetzt sei – und umgekehrt. „Rechtliche und steuerliche Sonderfragen können nur unter Kenntnis der Strukturen beantwortet werden. Qualität und Geschwindigkeit der Projektberatung steigen mit dem Grad der Erkenntnisse, die im ‚Housekeeping‘ gewonnen wurden.“