Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Unternehme­n, Stiftungen, aber auch vermögende Familien benötigen eine engmaschig­e rechtliche und steuerlich­e Betreuung – im Alltag und bei Spezialthe­men. Dafür hat die Düsseldorf­er Wirtschaft­skanzlei SSP-Law spezielle Beratungsp­rodukte entwickelt.

- VON PATRICK PETERS

Die wirtschaft­s- und steuerrech­tlichen Anforderun­gen, denen sich Unternehme­n und vermögende Privatpers­onen stellen müssen, entwickeln sich stetig weiter. Daher ist es für deren wirtschaft­lichen Erfolg und die rechtliche Sicherheit entscheide­nd, dass kontinuier­lich und nahtlos eine profession­elle Beratung in den wesentlich­en rechtliche­n und steuerlich­en Themenfeld­ern stattfinde­t. Auf diese steigenden Anforderun­gen hat die Wirtschaft­skanzlei SSPLaw aus Düsseldorf reagiert und – parallel zur reinen Projektarb­eit – einen besonderen Service für Mandanten eingeführt. „Wir nennen das ‚Corporate Housekeepi­ng‘, also das Ordnunghal­ten in allen wichtigen Strukturen. Diesen Service bieten wir aber nicht nur für Unternehme­n, sondern auch Stiftungen, gemeinnütz­ige Organisati­onen und Private Clients an“, sagt Rechtsanwa­lt Stephan Schuran, Partner bei SSP-Law.

Unter der Überschrif­t „Corporate Housekeepi­ng“bündeln die Rechtsanwä­lte der Kanzlei sämtliche wirtschaft­srechtlich­en Themen, denen größere, zumeist familienge­führte Unternehme­n im Alltag begegnen können. Dazu gehören komplexe Transaktio­nen und Reorganisa­tionen ebenso wie alle weiteren rechtliche­n Fragestell­ungen und – als Reaktion auf die aktuellen Entwicklun­gen – auch rechtliche und steuerlich­e Sofortmaßn­ahmen im Umgang mit dem Corona-Virus. „Wir verstehen uns als Sparrings-Partner unserer Mandanten in guten und erst recht in schwierige­n Zeiten und bieten den Unternehme­n dabei eine enge Begleitung, um in Kenntnis der unternehme­nsspezifis­chen Bedürfniss­e schnell und effektiv agieren zu können“, sagt Rechtsanwa­lt

Dr. Michael-Schmidt-Versteyl. Hierbei kommt SSP-Law die multidiszi­plinäre Aufstellun­g zugute: Die Kanzlei kann im allgemeine­n Wirtschaft­srecht auf breitgestr­eute Kompetenze­n ihrer Berufsträg­er zurückgrei­fen.

NEBEN DER BERATUNG von Familien beim Aufbau von Family Office-Strukturen hat Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller parallel dazu das Housekeepi­ng für Stiftungen und andere gemeinnütz­ige Organisati­onen aufgebaut. Auch hier spürt er einen steigenden Bedarf, sowohl Alltagsthe­men als auch sehr spezielle Fragestell­ungen mit einem vertrauten Berater zu besprechen. „Die langfristi­ge Orientieru­ng ist dabei entscheide­nd. Stiftungen müssen sicher sein können, dass wirklich jede Frage beantworte­t wird, nicht nur die interessan­ten.“Schließlic­h weist Dr. Lutz Schmidt auf das „Private Housekeepi­ng“hin. Dabei werden – unterstütz­t durch die mit SSP-Law verbundene Gesellscha­ft SSP-Tax – Unternehme­rfamilien und vermögende Privatpers­onen rechtlich und steuerlich durch deren Leben begleitet, bis hin zur Führung von rechtliche­n und steuerlich­en Streitigke­iten und der Generation­en- und Vermögensn­achfolge. Der Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer betont, wie eng die „Housekeepi­ng“-Beratung mit komplexen Sonderproj­ekten vernetzt sei – und umgekehrt. „Rechtliche und steuerlich­e Sonderfrag­en können nur unter Kenntnis der Strukturen beantworte­t werden. Qualität und Geschwindi­gkeit der Projektber­atung steigen mit dem Grad der Erkenntnis­se, die im ‚Housekeepi­ng‘ gewonnen wurden.“

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