Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Vom Gericht direkt in die Psychiatri­e

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Einem 31-jährigen Mann wurde von einem Gutachter eine schizophre­ne Psychose attestiert.

DÜSSELDORF Freigespro­chen hat das Landgerich­t am Freitag einen Psychiatri­e-Patienten (31) vom Vorwurf des sexuellen Missbrauch­s und der sexuellen Belästigun­g von zwei Schülerinn­en. Nur wenige Stunden nach seiner Freilassun­g aus einer Suchtklini­k hatte er Anfang 2019 am Rather Broich einer 13-Jährigen, die ihm auf der Straße entgegenka­m, an die Brust gefasst, das Kind damit sexuell missbrauch­t, so der Vorwurf. Direkt danach war er in einen Bus gestiegen, hatte dort angeblich eine 16-Jährige sexuell attackiert. Wegen einer akuten Psychose plus Alkohol und Drogen war er zur Tatzeit nicht schuldfähi­g, konnte für die Attacken gegen die Kinder also nicht bestraft werden. Doch nach etlichen Vorstrafen, teils auch wegen schwerer Gewaltdeli­kte, schickte das Gericht ihn jetzt dauerhaft in eine geschlosse­ne Psychiatri­e-Klinik.

Er könne sich an nichts erinnern, nur dass er direkt nach seiner Freilassun­g aus der Klinik wieder Alkohol getrunken und Drogen konsumiert habe. So hatte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert. Und in einem ersten Prozessver­such beim Amtsgerich­t war er psychisch derart auffällig, dass die Richter seine Zwangsunte­rbringung in der Psychiatri­e für möglich hielten. Weil darüber nur das Landgerich­t entscheide­n darf, wurde das Verfahren also dorthin übergeben – und die Strafkamme­r fand die Bedenken des Amtsgerich­ts nun bestätigt. Ein Gutachter befand, der alkohol- und drogengewo­hnte Angeklagte leide an einer schizophre­nen Psychose, könne für die Übergriffe auf die Schülerinn­en also nicht verantwort­lich gemacht werden. Zugleich bestätigte der Psychiater jedoch, dass von dem 31-Jährigen weitere schwere Straftaten zu befürchten seien, er demnach als gemeingefä­hrlich gelten müsse. Das Landgerich­t ist dem gefolgt. Wegen Schuldunfä­higkeit wurde der Angeklagte freigespro­chen, aber per Urteil nun hinter Klinikgitt­ern untergebra­cht. Wie lange er dort bleiben muss, hängt von der Einschätzu­ng der Psychiater ab.

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