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Bund will für Gutscheine haften
Kunden, die eine Reise gebucht haben, sollen auf keinen Fall Geld verlieren.
BERLIN (dpa) Nach Kritik an den geplanten Gutscheinen für abgesagte Reisen sowie Kultur- oder Sportveranstaltungen hat die Bundesregierung angekündigt, für die Gutscheine finanziell einzustehen. „Wir nehmen die Bedenken der Verbraucher sehr ernst. Kein Kunde darf sein Geld verlieren“, sagte der Tourismusbeauftragte Thomas Bareiß (CDU). „Deshalb wollen wir den Wert der Gutscheine staatlich absichern.“Verbraucherschützer hatten das Vorhaben als „Zwangskredite“abgelehnt und eine Rückzahlung der Reisekosten gefordert.
Bareiß betonte: „Natürlich müssen die Verbraucher ihr Geld zurückbekommen können, wenn sie den Gutschein nicht einlösen und keine Reise antreten.“Deshalb würden die Wertscheine zeitlich begrenzt. „Und für all diejenigen, die es besonders hart trifft und ihr Geld schnell selbst brauchen, wird es eine Härtefallregelung geben“, sagte Bareiß.
Bei abgesagten Reisen und Veranstaltungen sollen die Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung Gutscheine bekommen. Diese sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Die EU-Kommission muss dieser Lösung noch zustimmen.
„Die Gutscheine sind in dieser schwierigen Lage ein guter Kompromiss, um Arbeitsplätze bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu sichern und gleichzeitig die Kundeninteressen zu wahren“, sagte Bareiß. Er verwies darauf, dass wegen der Corona-Krise 85.000 Mitarbeiter von Reisebüros und Veranstaltern um ihre Jobs bangten.