Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Fluglärmge­gner schreiben NRW-Verkehrsmi­nister

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MEERBUSCH (RP) Die Bürger gegen Fluglärm (BgF) genießen derzeit die Stille über der Stadt, weil kaum Flugzeuge am Himmel sind. „Teilweise kann man in Büderich sogar das Gezwitsche­r der Vögel hören“, sagt einer. Allerdings muss wegen Corona auch die Jahreshaup­tversammlu­ng im Mai abgesagt und in den Herbst verschoben werden.

Nicht verschoben wird bislang ein anderer Termin, ebenfalls im Mai: Das Verkehrsmi­nisterium NRW plant ab 4. Mai die öffentlich­e Auslegung neuer Gutachten zum Planfestst­ellungsver­fahrens

für die Erweiterun­g des Flughafens Düsseldorf. Die Zahl der Flugbewegu­ngen soll demnach um rund 25 Prozent erhöht werden. Aus Sicht der Fluglärmge­gner muss der Antrag vollständi­g abgelehnt werden. Bereits im Jahr 2016 hatten sich mehr als 40.000 Menschen gegen dieses Vorhaben ausgesproc­hen. Mit der aktuellen Auslegung haben die Bürger erneut die Möglichkei­t, die neuen Unterlagen einzusehen und Einwendung­en gegen die Pläne vorzubring­en. Das Verkehrsmi­nisterium

hatte wegen gravierend­er Mängel die ergänzende­n Gutachten beim Flughafen angeforder­t.

Die Bürger gegen Fluglärm sowie sieben weitere Initiative­n rund um den Flughafen Düsseldorf haben nun Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst in einem Brief aufgeforde­rt, die öffentlich­e Auslegung der neuen Gutachten und die Bürgerbete­iligung nicht durchzufüh­ren. „Angesichts der wohl auch im Mai noch andauernde­n massiven Beschränku­ngen des öffentlich­en Lebens aufgrund der behördlich­en Verfügunge­n im

Rahmen der Corona-Pandemie kann zum jetzigen Zeitpunkt der Zweck einer öffentlich­en Auslegung, nämlich die uneingesch­ränkte Beteiligun­g der Bürger und die Erörterung der Unterlagen in Veranstalt­ungen oder bei Infostände­n, nicht erreicht werden“, heißt es in dem Schreiben. „Die Gutachten des Flughafens sind durch die Ereignisse der vergangene­n Wochen ohnehin Makulatur, weil durch die Pandemie alle bisherigen Annahmen für eine Bedarfserm­ittlung hinfällig sind.“

Die Initiative­n fordern den Minister

auf, den Antrag des Flughafens vollständi­g abzulehnen. Die quantitati­ven Auswirkung­en der Corona-Pandemie auf den Bedarf an künftigen Slots ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht prognostiz­ieren, heißt es in dem Schreiben an den Minister. Allerdings seien die Einbrüche so gravierend, „dass der Nachweis eines um 25 Prozent höheren Bedarfs an Start- und Landerecht­en, wie vom Flughafen Düsseldorf 2015 beantragt, in den nächsten Jahren nicht geführt werden kann“.

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ARCHIVFOTO: KRONEMEYER

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