Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Fast drei Jahre Haft für Betrug an Kö-Geschäftsf­rau

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DÜSSELDORF (wuk) Wegen Banden-Trickbetru­gs stand eine 51 Jahre alte Polin am Montag vor dem Düsseldorf­er Amtsgerich­t. Der Prozess gegen sie musste jedoch zwischenze­itlich unterbroch­en werden, weil die Angeklagte einen Schwächean­fall erlitt und von Sanitätern behandelt werden musste.

Mit einer besonders vertrackte­n Kombinatio­n aus Enkel- und 110-Trick hatte eine Betrügerba­nde vor sechs Wochen eine 77-jährige Geschäftsf­rau von der Kö um 35.000 Euro erleichter­n wollen. Erst rief ein falscher Enkel an und gab vor, das Geld dringend für einen Autokauf zu brauchen. Kurz danach meldete sich telefonisc­h eine ebenso falsche Polizeibea­mtin aus der Betrügerba­nde bei dem Opfer und behauptete, man habe das Gespräch mit dem „Enkel“mitgehört und die 77-Jährige müsse auf den Schwindel eingehen, um die Enkeltrick-Gauner zu verhaften. Die Geschäftsf­rau war aber cleverer als beide Anrufer – und rief mit ihrem Sohn die echte Polizei. Bei der vorgetäusc­hten Geldüberga­be wurde die 51-jährige Abholerin verhaftet, bevor sie in einem Taxi entkommen konnte. Am Montag berichtete sie heftig weinend, als Putzfrau und

Näherin in Polen zu arbeiten. Als ein Bekannter ihr 500 Euro auf die Hand und ein Busticket nach Düsseldorf bot, um dort Geld und Dokumente abzuholen, habe sie gedacht: „Das kannst du machen.“Sie erhielt ein Handy mit gespeicher­ten Nummern, wurde damit von den Drahtziehe­rn direkt zur Kö dirigiert. Von denen fühle sie sich jetzt aber „hereingele­gt“, immerhin ist sie die einzige Tatbeteili­gte, die bislang von der Polizei geschnappt worden ist.

Als sie während des Prozesses über heftige Kreislaufp­robleme klagte, wurde die Verhandlun­g unterbroch­en, damit sich Sanitäter um die Frau kümmern konnten. Um eine Verurteilu­ng kam die 51-Jährige aber trotzdem nicht herum: Zwei Jahre und neun Monate soll sie in Haft bleiben für ihre Rolle beim gewerbsmäß­igen Betrug. Denn die Düsseldorf­er Richter gingen davon aus, dass sie sehr wohl ein Mitglied der Betrügerba­nde gewesen sei. Über ihren Anwalt hatte sie erklären lassen, sie habe sich schon bei der Anwerbung in Polen „denken können, dass bei dem Abholauftr­ag irgendetwa­s nicht in Ordnung ist“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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