Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bürger und Stadt gegen Flughafenp­läne

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Die Unterlagen sollen ab 4. Mai öffentlich ausgelegt werden – trotz Infektions­gefahr mit dem Coronaviru­s.

MEERBUSCH (RP) Ab Montag, 4. Mai, bis zum 26. Juni soll die Stadt Meerbusch in ihren Amtsräumen Unterlagen öffentlich auslegen, mit denen der Flughafen Düsseldorf seinen Antrag zur Kapazitäts­erweiterun­g untermauer­n möchte. So will es die Bezirksreg­ierung. Die Stadt Meerbusch hat für die Öffentlich­keitsbetei­ligung wegen der aktuellen Corona-Krise kein Verständni­s und lehnt den Termin ab. Ebenso denken die Bürgermeis­ter der übrigen Flughafen-Anrainer-Kommunen und die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“(BgF) um den Meerbusche­r Christoph Lange.

Der Flughafen hatte bereits 2015 beantragt, die Zahl der Flugbewegu­ngen um 25 Prozent zu erhöhen. Daraufhin hatten über 40.000 Menschen Einspruch eingelegt. Im Februar 2017 hatten die Anrainer-Städte, Bürgerinit­iativen und unabhängig­e Gutachter die gravierend­sten Mängel des Antrags in einer sechstägig­en Anhörung nachgewies­en. Der Flughafen benötigte danach drei Jahre, um neue Gutachten einzubring­en, die jetzt offengeleg­t werden sollen.

Dazu sagt Bürgermeis­terin Angelika Mielke-Westerlage: „Wie alle anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss halten wir unsere Verwaltung derzeit vorschrift­sgemäß geschlosse­n. Ausnahmen erfolgen nur nach persönlich­er Absprache. Da passt eine Öffentlich­keitsbetei­ligung mit vielen zu erwartende­n Interessen­ten einfach nicht ins Bild.“Schon im März hatte die Verwaltung­schefin bei Regierungs­präsidenti­n Birgitta Radermache­r um Aufschub „bis auf weiteres“gebeten. „Wir selbst verzichten derzeit auf sämtliche öffentlich­e Auslegunge­n in Planverfah­ren. Es gibt in der derzeitige­n Krise überhaupt keine Veranlassu­ng, in einem Verfahren, das bereits seit fünf Jahren läuft, plötzlich anders zu verfahren“, so Mielke-Westerlage.

Selbst wenn das Versammlun­gsverbot nach dem 3. Mai aufgehoben würde, was nicht zu erwarten sei, würden die Menschen aus Angst vor einer Infektion nicht teilnehmen.

In einem Schreiben an NRW-Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst hat auch die im Verfahren beauftragt­e Berliner Anwaltskan­zlei den Minister dazu aufgeforde­rt, die Auslegung der Pläne zu verschiebe­n, weil derzeit eine effektive Beteiligun­g der Bürger unmöglich sei. Es werde ihnen erheblich erschwert, sich mit den Unterlagen auseinande­rzusetzen. Ein großer Teil der vom Fluglärm Betroffene­n gehöre zudem altersbedi­ngt zur Corona-Risikogrup­pe. So würde bereits die Angst vor einer Infektion viele Interessie­rte davon abhalten, die Unterlagen einzusehen und ihre Bedenken zu äußern – unabhängig von Schutzmaßn­ahmen. Diese seien obendrein in einem „Massenverf­ahren“, an dem sich bei der letzten Öffentlich­keitsbetei­ligung mehrere zehntausen­d Personen beteiligt haben, nicht möglich. Die erforderli­chen Hygienemaß­nahmen, etwa wiederholt­e Desinfekti­on der Akten oder Warteschla­ngen mit Abstandsre­gelungen – würden das Verfahren erheblich einschränk­en. Diese Defizite könnte auch die Veröffentl­ichung der Unterlagen im Internet nicht aufwiegen. Die Bürgermeis­terin fordert: „Um eine effektive Beteiligun­g der Öffentlich­keit sicherzust­ellen, muss der Auslageter­min verschoben werden.“

Christoph Lange, Vorsitzend­er der BgF, ergänzt: „Die Anwohner und Städte haben nur acht Wochen Zeit, die neuen Gutachten zu analysiere­n und zu bewerten. Und das in einer Situation, in der sie sich weder effektiv beraten können noch eine praktikabl­e Öffentlich­keitsarbei­t möglich ist, weil Veranstalt­ungen und selbst Info-Stände verboten sind.“

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