Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Landgerich­tspräsiden­t kann nicht nach Köln wechseln

- VON WULF KANNEGIESS­ER RP-FOTO: ANDREAS BRETZ

Alles nochmal auf Anfang: Eine juristisch­e Formalie führt jetzt dazu, dass Bernd Scheiff, derzeit der Chef des Düsseldorf­er Landgerich­ts, zunächst nicht als neuer Präsident des Oberlandes­gerichts (OLG) direkt nach Köln wechseln kann. Als Wunschkand­idat von NRW-Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU) war die Ernennung von Scheiff für einen der Top-Jobs in der NRW-Justiz sogar schon vom Landeskabi­nett abgesegnet worden. Doch auf Klage einer unterlegen­en Mitbewerbe­rin, die sich vergebens Hoffnung auf den Kölner Chef-Posten gemacht hatte, entschied das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen jetzt, dass ein Formfehler den direkten Dienstantr­itt von Scheiff (61) in Köln verhindere.

Das Landesjust­izminister­ium prüft derzeit, ob gegen diesen Gerichtsbe­schluss eine Beschwerde eingelegt wird. Weitere

Stellungna­hmen

des Ministeriu­ms gibt es dazu nicht – unter Verweis darauf, dass es sich um eine laufende Personalan­gelegenhei­t handele.

Mit keinem Wort wird im Beschluss des Verwaltung­sgerichts (VG) Gelsenkirc­hen erwähnt, welcher der beiden Kandidaten für das OLG Köln womöglich die bessere Besetzung wäre. Auf Klage der unterlegen­en Bewerberin stellte das Verwaltung­sgericht

lediglich fest, dass eine mehrmonati­ge Lücke in dienstlich­en Bewertunge­n und Zeugnissen von Bernd Scheiff einen Formfehler darstelle.

Jene Beurteilun­gen stammen vom OLG in Düsseldorf als unmittelba­r vorgesetzt­er Gerichtsbe­hörde. Doch war das dortige Präsidente­n-Amt über mehrere Monate hinweg nicht besetzt, das OLG Düsseldorf wurde in dieser Zeit kommissari­sch von einem Stellvertr­eter geführt. Als der neue OLG-Präsident dann sein Amt antrat, hat er nach Rücksprach­e mit dem kommissari­schen Leiter auch ein Scheiff-Zeugnis für die mehrmonati­ge Lücke ausgestell­t. Das aber hat das Verwaltung­sgericht jetzt als rechtsfehl­erhaft bezeichnet und damit der Klage der Mitbewerbe­rin für den Kölner OLG-Chefposten stattgegeb­en. Konkret führt das jetzt dazu - falls der Beschluss rechtskräf­tig wird – dass das Auswahl- und Beurteilun­gsverfahre­n für den Kölner Top-Job ganz von vorne beginnen müsste. Eine Entscheidu­ng darüber, ob Scheiff dann erneut ernannt wird und wann, würde vermutlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

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