Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ab morgen härtere Strafen für Autofahrer

- VON HENNING BULKA

Die überarbeit­ete Straßenver­kehrsordnu­ng tritt offiziell in Kraft. Die Bußgelder steigen erheblich.

DÜSSELDORF Ab 28. April gilt eine überarbeit­ete Straßenver­kehrsordnu­ng. Geschwindi­gkeitsvers­töße werden Autofahrer mit der Novelle künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Hier die wichtigste­n Änderungen in der Übersicht.

Zu schnelles Fahren Innerorts werden ab 16 km/h Geschwindi­gkeitsüber­tretung künftig bereits 70 Euro Bußgeld fällig (bisher 35 Euro). Ab 21 km/h werden 80 Euro fällig, hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und dann auch ein Monat Fahrverbot. Innerorts sind maximal Bußgelder von bis zu 680 Euro vorgesehen – für Geschwindi­gkeitsüber­tretungen von mehr als 70 km/h. Darauf stehen auch drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.

Außerorts liegen die Grenzen naturgemäß etwas höher. Trotzdem gibt es auch hier schon ab 21 km/h zu schnell einen Punkt sowie ein Bußgeld von 70 Euro. Ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu, das Bußgeld erhöht sich auf 80 Euro. Beim zu schnellen Fahren außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n sind maximal 600 Euro Bußgeld vorgesehen, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg für Verstöße höher als 70 km/h.

Halten und Parken Wer in zweiter Reihe parkt oder auf einem Radweg steht, für den werden künftig 55 Euro fällig (bisher mindestens 15 Euro). Bei Behinderun­g oder Gefährdung können das sogar bis zu 100 Euro werden sowie ein Punkt in Flensburg. Für das unberechti­gte Parken auf einem Schwerbehi­ndertenpar­kplatz werden künftig 55 statt vorher 35 Euro fällig.

Rettungsga­sse Wer keine Rettungsga­sse bildet, dem drohen künftig 200 Euro Bußgeld sowie ein einmonatig­es Fahrverbot. Wer eine bereits gebildete Rettungsga­sse unerlaubt benutzt, kassiert ebenfalls einen Monat Fahrverbot und 240 Euro Bußgeld. Kommen Behinderun­g oder Gefährdung hinzu, werden bis zu 320 Euro fällig.

Fahrradfah­rer Wer einen Fahrradfah­rer mit dem Auto überholt, muss innerorts künftig mindestens 1,50

Meter Abstand halten, außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n mindestens zwei Meter. Das gilt im Übrigen auch für den Abstand zu Fußgängern und E-Scootern. Wenn Fahrradfah­rer nebeneinan­der fahren, ist das übrigens künftig ausdrückli­ch erlaubt – es sei denn, andere werden behindert. Analog zu Tempo-30-Zonen sind künftig auch Fahrradzon­en möglich: Hier gilt Tempo 30, Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Rechtsabbi­egen Abbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – also größere Transporte­r oder Lkw – müssen innerorts künftig Schrittges­chwindigke­it fahren, wenn sie rechts abbiegen. Das bedeutet: 4 bis 7 km/h, maximal dürfen es 11 km/h sein. So soll der übrige Verkehr besser geschützt werden. Ist ein Lkw-Fahrer zu schnell unterwegs, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Für Fahrradfah­rer gibt es künftig übrigens einen eigenen grünen Pfeil zum Rechtsabbi­egen. Ausführlic­he Infos, etwa auch zu neuen Verkehrsze­ichen, die eingeführt werden, liefert das Ministeriu­m auch auf seiner Internetse­ite.

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