Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Immobilien­finanzieru­ng neu planen

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Die Corona-Pandemie bringt die Finanzen vieler Menschen durcheinan­der. Wer einen Kredit für sein Eigenheim aufgenomme­n hat, kann Schwierigk­eiten bekommen, die Raten zu zahlen.

(tmn) Die Corona-Krise stellt auch viele Immobilien­finanzieru­ngen auf den Prüfstand. Wenn das Einkommen plötzlich geringer ist, können die monatliche­n Raten zur Belastung werden. Betroffene haben aber einige Möglichkei­ten, sich Spielraum zu verschaffe­n. Ein Überblick:

Zeit verschaffe­n: Wer wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist, kann seine Kreditrate­n ab dem 1. April für drei Monate aussetzen, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Dazu zählen auch Zinsund Tilgungsra­ten für Immobilien­kredite. Das ist Teil des Corona-Hilfspaket­s der Bundesregi­erung.

Wichtig: Die Zahlungen sollten nicht einfach eingestell­t werden. Betroffene sollten sich mit ihrem Geldinstit­ut in Verbindung

setzen und die Zahlungspa­use entspreche­nd zu begründen. Verbrauche­r müssen nachweisen, dass andernfall­s der angemessen­e Lebensunte­rhalt gefährdet wäre.

Lage neu bewerten: Der Zahlungsau­fschub hilft kurzfristi­g. Allerdings müssen die ausgesetzt­en Raten nach Ablauf der drei Monate nachgezahl­t werden, jedoch nicht auf einen Schlag. Die gewonnene Zeit kann genutzt werden, um die Finanzieru­ng neu zu planen. Möglich ist etwa, die Tilgung zu reduzieren oder sogar vorübergeh­end auszusetze­n.

Läuft der Kredit bereits seit mindestens zehn Jahren, kann sich eine Umschuldun­g lohnen. Die Zinsen sind günstig: Für einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren verlangen die Banken derzeit nach

Angaben der FMH-Finanzbera­tung im Schnitt 0,78 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren sind es im Schnitt 1,07 Prozent.

Versicheru­ngen prüfen: Manche Kredite wurden mit einer Restschuld- oder Ratenschut­zversicher­ung abgesicher­t. Neben dem Todesfallr­isiko sichert eine solche Police mitunter auch das Risiko von Arbeitsunf­ähigkeit, Kurzarbeit oder

Arbeitslos­igkeit ab. Betroffene sollten jetzt ihre Vertragsbe­dingungen prüfen, ob die Versicheru­ng genutzt werden kann. Besteht Versicheru­ngsschutz, erfolgt die Leistung oft aber nicht sofort. Häufig ist eine Karenzzeit von einigen Monaten vereinbart.

Wohngeld erwägen: Für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobi­lie kann möglicherw­eise auch das staatliche Wohngeld infrage kommen. Wer seine Immobilie ausschließ­lich selbst nutzt, kann Anspruch auf den sogenannte­n Lastenzusc­huss haben.

Voraussetz­ung ist aber, dass die Wohnkosten die wirtschaft­liche Leistungsf­ähigkeit übersteige­n. Das bedeutet, dass bestimmte Einkommens­grenzen nicht überschrit­ten werden dürfen.

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FOTO: DPA Wer in Not ist, kann die Raten kurzzeitig aussetzen.

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