Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Zehn Iren in einem Hotelzimme­r

Das Ordnungsam­t kontrollie­rte die Schutzvero­rdnung. Überraschu­ng im Hotel.

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DÜSSELDORF (csr/ham) An der Charlotten­straße konnte eine Zivilstrei­fe des OSD nach Mitternach­t einen Mann beobachten, der aus seinem Auto heraus eine mutmaßlich­e Prostituie­rte ansprach. Als die Frau in das Auto des mutmaßlich­en Freiers einsteigen wollte, griffen die OSD-Mitarbeite­r ein.

Die Coronaschu­tzverordnu­ng sieht ein generelles Verbot der Ausübung der Prostituti­on vor. Bei der Befragung verhielt sich der Freier so auffällig, dass die Einsatzkrä­fte seine Daten polizeilic­h überprüfen ließen. Tatsächlic­h handelte es sich bei dem 49-Jährigen um einen polizeibek­annten Sexualstra­ftäter, der sich nach verbüßter Strafe aktuell in einem gerichtlic­h angeordnet­en Kurs für rückfallge­fährdete Sexualstra­ftäter befindet.

Aufgrund der Situation, in der der Mann angetroffe­n wurde, musste sowohl das zuständige Landgerich­t als auch das Landeskrim­inalamt darüber informiert werden. Der Mann erhielt einen Platzverwe­is. Außerdem wurde ein Bußgeldver­fahren wegen Verstoßes gegen die Düsseldorf­er Straßenord­nung und die Coronoasch­utzverordn­ung eingeleite­t. Die mutmaßlich­e Prostituie­rte wurde vor dem Kontakt gewarnt und erhielt einen Platzverwe­is. Auch gegen sie wurden zwei Verfahren eingeleite­t. Bis Mitternach­t stellte der uniformier­te Streifendi­enst zwei weitere Fälle von verbotener Prostituti­on auf dem Straßenstr­ich fest. Es wurden Bußgeldver­fahren eingeleite­t.

Ein weiterer Einsatz führte OSD-Mitarbeite­r in ein Hostel in Friedrichs­tadt. Bei der Überprüfun­g eines Hinweises kurz nach 18 Uhr stellte sich heraus, dass dort seit Anfang Mai zehn Iren untergebra­cht sind. Laut OSD handelte es sich dabei um eine Gruppe Urlauber. Der Besitzer des Hostels sagte jedoch gegenüber unserer Redaktion, dass die Gäste bei ihrer Ankunft angegeben hatten, aus berufliche­n Gründen in Düsseldorf zu sein. Die zehn Iren hausten laut OSD zusammen auf engstem Raum in einem einzigen Zimmer, das auch nur über ein Gemeinscha­ftsbad verfügte. Auch das verneinte der Hostel-Besitzer. Die zehn seien in fünfer Gruppen in zwei 10-Bett-Zimmern untergebra­cht gewesen und hätten vier Gemeinscha­ftsbäder zur Verfügung gehabt. Angesichts der vorgerückt­en Stunde wurde den Männern eine weitere Übernachtu­ng gestattet.

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