Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Zehn Iren in einem Hotelzimmer
Das Ordnungsamt kontrollierte die Schutzverordnung. Überraschung im Hotel.
DÜSSELDORF (csr/ham) An der Charlottenstraße konnte eine Zivilstreife des OSD nach Mitternacht einen Mann beobachten, der aus seinem Auto heraus eine mutmaßliche Prostituierte ansprach. Als die Frau in das Auto des mutmaßlichen Freiers einsteigen wollte, griffen die OSD-Mitarbeiter ein.
Die Coronaschutzverordnung sieht ein generelles Verbot der Ausübung der Prostitution vor. Bei der Befragung verhielt sich der Freier so auffällig, dass die Einsatzkräfte seine Daten polizeilich überprüfen ließen. Tatsächlich handelte es sich bei dem 49-Jährigen um einen polizeibekannten Sexualstraftäter, der sich nach verbüßter Strafe aktuell in einem gerichtlich angeordneten Kurs für rückfallgefährdete Sexualstraftäter befindet.
Aufgrund der Situation, in der der Mann angetroffen wurde, musste sowohl das zuständige Landgericht als auch das Landeskriminalamt darüber informiert werden. Der Mann erhielt einen Platzverweis. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Düsseldorfer Straßenordnung und die Coronoaschutzverordnung eingeleitet. Die mutmaßliche Prostituierte wurde vor dem Kontakt gewarnt und erhielt einen Platzverweis. Auch gegen sie wurden zwei Verfahren eingeleitet. Bis Mitternacht stellte der uniformierte Streifendienst zwei weitere Fälle von verbotener Prostitution auf dem Straßenstrich fest. Es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein weiterer Einsatz führte OSD-Mitarbeiter in ein Hostel in Friedrichstadt. Bei der Überprüfung eines Hinweises kurz nach 18 Uhr stellte sich heraus, dass dort seit Anfang Mai zehn Iren untergebracht sind. Laut OSD handelte es sich dabei um eine Gruppe Urlauber. Der Besitzer des Hostels sagte jedoch gegenüber unserer Redaktion, dass die Gäste bei ihrer Ankunft angegeben hatten, aus beruflichen Gründen in Düsseldorf zu sein. Die zehn Iren hausten laut OSD zusammen auf engstem Raum in einem einzigen Zimmer, das auch nur über ein Gemeinschaftsbad verfügte. Auch das verneinte der Hostel-Besitzer. Die zehn seien in fünfer Gruppen in zwei 10-Bett-Zimmern untergebracht gewesen und hätten vier Gemeinschaftsbäder zur Verfügung gehabt. Angesichts der vorgerückten Stunde wurde den Männern eine weitere Übernachtung gestattet.