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Was in NRW ab Montag wieder erlaubt ist

- VON MAREN KÖNEMANN

Weitere Lockerunge­n der Corona-Maßnahmen treten in Kraft. Ein Überblick.

DÜSSELDORF Wir erklären die Lockerunge­n, die ab heute erlaubt sind. Allen Öffnungen und Lockerunge­n stehen strenge Hygiene-Maßnahmen gegenüber, die Besitzer und Einrichtun­gen einhalten müssen.

Grundschul­en Neben Viertkläss­lern sollen auch Schüler der Klassen eins bis drei in einem tageweise rollierend­en System in die Schulen zurückkehr­en.

Weiterführ­ende Schulen Zunächst kehren die Abiturient­en des Schuljahre­s 2020/21 an die Schulen zurück. Für die Sekundarst­ufen von Haupt-, Real-, Sekundar-, Primusund Gemeinscha­ftsschulen gilt: Die Jahrgänge fünf bis neun dürfen in die Schule, rollieren aber tageweise. Ab dem 26. Mai, also nach dem Haupttermi­n der Abiturprüf­ungen, dürfen dann auch Schüler an Gesamtschu­len und Gymnasien von der Jahrgangss­tufe fünf bis hin zu Schülern der Einführung­sphase in den Präsenzunt­erricht.

Hochschule­n Bei Präsenzver­anstaltung­en muss ab Montag nicht mehr „auf besondere Räumlichke­iten“ausgewiche­n oder auf besondere „Ausstattun­gen oder sonstige Rahmenbedi­ngungen“geachtet werden. Es gelten aber weiter Hygieneund Schutzaufl­agen, der Vorlesungs­betrieb soll im Sommerseme­ster weiterhin prinzipiel­l digital durchgefüh­rt werden.

Andere Bildungsei­nrichtunge­n In Volkshochs­chulen und „anderen öffentlich­en, behördlich­en und privaten außerschul­ischen Bildungsei­nrichtunge­n“sind Veranstalt­ungen in großen Räumen ab Montag wieder zulässig, wenn die Teilnehmer­zahl auf 100 begrenzt wird. Einrichtun­gen der Jugendarbe­it, Jugendkult­urarbeit und Jugendsozi­alarbeit und des Kinder- und Jugendschu­tzes dürfen öffnen. Auch sportliche Angebote sind wieder erlaubt.

Gastronomi­e Öffnen dürfen alle Speisegast­stätten. Für Bars, Clubs, Diskotheke­n und Bordelle ist noch kein Öffnungste­rmin genannt. Thekenbetr­ieb in einer Kneipe ist ebenfalls noch nicht möglich. Bei der Unterschei­dung zwischen einer „Bar“(nicht erlaubt) und etwa einem „Café“(erlaubt) kommt es darauf an, dass es eine Sitzplatzp­flicht gibt und feste Sitzplätze, die zugewiesen werden und eine Abstandsre­gelung ermögliche­n. Tische müssen je 1,5 Meter voneinande­r entfernt stehen. Außerdem müssen Gäste namentlich registrier­t werden, damit Infektions­ketten nachverfol­gt werden können. An einem Tisch sind maximal Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt – zwei Familien, Paare oder Einzelpers­onen. Nicht erlaubt ist es, offene Lebensmitt­el anzubieten, wie bei Buffets.

Handel Jedes Ladenlokal, egal welcher Größe, darf ab Montag öffnen. Generell gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmet­er ist erlaubt. Für andere „körpernahe Dienstleis­tungen“wie Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios sollen Infektions­schutzkonz­epte erarbeitet werden. Das werde laut Landesregi­erung gemeinsam mit den Vertretern der Berufsgrup­pen geschehen.

Tourismus Auch Aufenthalt­e in Ferienhäus­ern, Ferienwohn­ungen und auf Campingplä­tzen sind wieder möglich – unter Wahrung der Kontaktbes­chränkunge­n. Auch Freizeitpa­rks, Ausflugssc­hiffe (mit Hygienekon­zept), Touristeni­nformation­en sowie Fahrrad- und Bootsverle­ihe dürfen ab Montag wieder ihre Leistungen anbieten. Ab Christi Himmelfahr­t werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet.

Sport und Freizeit Fitnessstu­dios, Tanzschule­n, Sporthalle­n und -räume sowie Kursräume von Sportverei­nen sind wieder geöffnet.

Kultur Kleinere Konzerte und Aufführung­en sind unter freiem Himmel zulässig, in geschlosse­nen Räumen nur unter strengen Vorgaben zu Mindestabs­tänden oder Mund-Nase-Bedeckung. Die Musikschul­en dürfen neben Einzelunte­rricht auch wieder für ausgewählt­e Formate wie Ensembles bis sechs Personen oder Kleingrupp­en öffnen. Der Probenbetr­ieb in Kultureinr­ichtungen ist unter Schutzaufl­agen weiter zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsre­geln.

Gesundheit­seinrichtu­ngen Krankenhäu­ser und Einrichtun­gen der Pflege und Einglieder­ungshilfe öffnen wieder – ebenfalls unter strengen Hygienevor­gaben. Außerdem sollen Einrichtun­gen der berufliche­n Rehabilita­tion, also beispielsw­eise Berufsförd­erungswerk­e sowie Einrichtun­gen der berufliche­n Einglieder­ungshilfe, wieder für mehr Menschen geöffnet werden.

Treffen Ab Montag dürfen sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlich­en Raum treffen.

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FOTO: OTTO Nadine Franke, Geschäftsf­ührerin einer Spedition in Düsseldorf.

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