Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Was in NRW ab Montag wieder erlaubt ist
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten in Kraft. Ein Überblick.
DÜSSELDORF Wir erklären die Lockerungen, die ab heute erlaubt sind. Allen Öffnungen und Lockerungen stehen strenge Hygiene-Maßnahmen gegenüber, die Besitzer und Einrichtungen einhalten müssen.
Grundschulen Neben Viertklässlern sollen auch Schüler der Klassen eins bis drei in einem tageweise rollierenden System in die Schulen zurückkehren.
Weiterführende Schulen Zunächst kehren die Abiturienten des Schuljahres 2020/21 an die Schulen zurück. Für die Sekundarstufen von Haupt-, Real-, Sekundar-, Primusund Gemeinschaftsschulen gilt: Die Jahrgänge fünf bis neun dürfen in die Schule, rollieren aber tageweise. Ab dem 26. Mai, also nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, dürfen dann auch Schüler an Gesamtschulen und Gymnasien von der Jahrgangsstufe fünf bis hin zu Schülern der Einführungsphase in den Präsenzunterricht.
Hochschulen Bei Präsenzveranstaltungen muss ab Montag nicht mehr „auf besondere Räumlichkeiten“ausgewichen oder auf besondere „Ausstattungen oder sonstige Rahmenbedingungen“geachtet werden. Es gelten aber weiter Hygieneund Schutzauflagen, der Vorlesungsbetrieb soll im Sommersemester weiterhin prinzipiell digital durchgeführt werden.
Andere Bildungseinrichtungen In Volkshochschulen und „anderen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen“sind Veranstaltungen in großen Räumen ab Montag wieder zulässig, wenn die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt wird. Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit und Jugendsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes dürfen öffnen. Auch sportliche Angebote sind wieder erlaubt.
Gastronomie Öffnen dürfen alle Speisegaststätten. Für Bars, Clubs, Diskotheken und Bordelle ist noch kein Öffnungstermin genannt. Thekenbetrieb in einer Kneipe ist ebenfalls noch nicht möglich. Bei der Unterscheidung zwischen einer „Bar“(nicht erlaubt) und etwa einem „Café“(erlaubt) kommt es darauf an, dass es eine Sitzplatzpflicht gibt und feste Sitzplätze, die zugewiesen werden und eine Abstandsregelung ermöglichen. Tische müssen je 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Außerdem müssen Gäste namentlich registriert werden, damit Infektionsketten nachverfolgt werden können. An einem Tisch sind maximal Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt – zwei Familien, Paare oder Einzelpersonen. Nicht erlaubt ist es, offene Lebensmittel anzubieten, wie bei Buffets.
Handel Jedes Ladenlokal, egal welcher Größe, darf ab Montag öffnen. Generell gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter ist erlaubt. Für andere „körpernahe Dienstleistungen“wie Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios sollen Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden. Das werde laut Landesregierung gemeinsam mit den Vertretern der Berufsgruppen geschehen.
Tourismus Auch Aufenthalte in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder möglich – unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen. Auch Freizeitparks, Ausflugsschiffe (mit Hygienekonzept), Touristeninformationen sowie Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab Montag wieder ihre Leistungen anbieten. Ab Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet.
Sport und Freizeit Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen und -räume sowie Kursräume von Sportvereinen sind wieder geöffnet.
Kultur Kleinere Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig, in geschlossenen Räumen nur unter strengen Vorgaben zu Mindestabständen oder Mund-Nase-Bedeckung. Die Musikschulen dürfen neben Einzelunterricht auch wieder für ausgewählte Formate wie Ensembles bis sechs Personen oder Kleingruppen öffnen. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen weiter zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Gesundheitseinrichtungen Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe öffnen wieder – ebenfalls unter strengen Hygienevorgaben. Außerdem sollen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, also beispielsweise Berufsförderungswerke sowie Einrichtungen der beruflichen Eingliederungshilfe, wieder für mehr Menschen geöffnet werden.
Treffen Ab Montag dürfen sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen.