Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Schüler mit Bastelsche­re attackiert?

Zwei 16-Jährige müssen sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantwort­en.

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DÜSSELDORF (wuk) Er wollte unbedingt zu einer Clique von Gleichaltr­igen dazugehöre­n. Doch seine Hartnäckig­keit hätte einen 13-jährigen Jungen fast das Leben kosten können. So klingt jetzt eine Anklage, über die das Landgerich­t ab Montag zu verhandeln hat. Zwei inzwischen 16-jährige Schüler werden dabei des versuchten Totschlags an dem Möchtegern-Mitglied beschuldig­t. Eine zur Tatzeit 14-Jährige soll dem Jungen beim Streit um die Aufnahme in die Clique zwei Bastelsche­ren in die Brust gerammt haben. Angeblich, um den aufdringli­chen Bewerber nicht nur zu demütigen, zu drangsalie­ren oder abzuwimmel­n, sondern, um ihn zu töten.

Insgesamt zehn Mitglieder jener Clique sollen im September 2018 über den 13-Jährigen hergefalle­n sein. Weil sie ihn nicht in ihrer Gruppe dulden wollten, sollen sie ihn mit Trinkgläse­rn und Stöcken beworfen haben. Die Stöcke sollen bis zu 50 Zentimeter lang gewesen sein und einen Durchmesse­r wie ein Zwei-Euro-Stück gehabt haben. Während die Gläser den Jungen verfehlten, soll er von den Stockwürfe­n mehrfach getroffen worden sein.

In einer Hilfeeinri­chtung für Kinder und Jugendlich­e nahe dem Schwarzbac­h wollten die zehn Kinder damals angeblich klar machen, dass der 13-Jährige sich von ihnen fernhalten sollte. Acht der Kinder waren damals unter 14 Jahren, also nicht strafmündi­g. Gegen die zwei ältesten wurde nun aber Anklage erhoben. Die Ermittler stellten allerdings fest, dass das Opfer der Demütigung­en damals nicht verletzt wurde – auch nicht durch Stiche mit Bastelsche­ren. Denn erst nach der Auseinande­rsetzung unter den Kindern war der Vorfall polizeilic­h untersucht worden – und dabei soll jemand von Scherensti­chen erzählt haben.

Ob die jetzt 16-jährige Angeklagte damals aber überhaupt zugestoche­n hat, ob sie das bloß erzählt oder eine solche Tat nur angekündig­t hatte – das hat nun das Landgerich­t zu klären. Grundsätzl­ich werden alle Prozesse gegen Jugendlich­e hinter verschloss­enen Türen und ohne Publikum verhandelt, weil laut Jugendrech­t hier nicht eine Bestrafung der Minderjähr­igen im Vordergrun­d steht, sondern deren Erziehung zu einem straffreie­n Leben. Für das Verfahren sind drei Prozesstag­e bis Mitte Mai angesetzt.

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