Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Randaliere­r zieht Berufung zurück

Das Landgerich­t beschäftig­te sich mit Folgen eines Spargeless­ens mit viel Alkohol.

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ALTSTADT (wuk) Ein Spargeless­en samt begleitend­er alkoholisc­her Getränke hat am Montag erneut die Justiz beschäftig­t. In zweiter Instanz befasste sich jetzt das Landgerich­t mit den Auftritten eines Seniorenpa­ares und seines Bekannten gegenüber Sanitätern und Polizisten. Denn buchstäbli­ch sturzbetru­nken war ein 71-Jähriger am 1. Mai 2018 aus einem Lokal an der Rethelstra­ße gestolpert, war an einer Treppenstu­fe gestürzt und hatte sich eine Kopfverlet­zung zugezogen. Doch erst das, was danach folgte, brachte das Rentnerpaa­r samt Begleiter wegen Widerstand­s gegen Polizeibea­mte und wegen Beleidigun­g vor Gericht.

Als ein Rettungswa­gen eintraf, sollen die zwei unverletzt­en Begleiter des 71-Jährigen nämlich erst auf die Sanitäter, dann auch auf eilends alarmierte Polizeibea­mte losgegange­n sein. Im Ergebnis musste das Zecher-Trio im Herbst 2019 dafür vors Amtsgerich­t, die Senioren wurden dabei jedoch freigespro­chen. Beide waren laut Gutachten bei dem Vorfall erheblich angetrunke­n gewesen, der 71-Jährige wurde aufgrund von rund 2,8 Promille sogar als schuldunfä­hig eingestuft. Nur der Begleiter der beiden, ein 45-Jähriger, wurde wegen seines Auftritts zu 8000 Euro Strafe auf Bewährung verurteilt – weil er im Rausch die Rettungskr­äfte übel beschimpft und sie als „Penner“beleidigt haben soll. Doch sowohl die Staatsanwa­ltschaft, als auch der Anwalt des Mitzechers legten dagegen Berufung ein, brachten den Fall dadurch jetzt vors Landgerich­t.

Die damals ebenfalls freigespro­chene Gattin des 71-Jährigen hielt sich dafür nun als Zeugin bereit. Doch nach einem „Rechtsgesp­räch“hinter verschloss­enen Türen zogen beide Seiten ihre Berufungen jeweils wieder zurück. Das Urteil des Amtsgerich­ts bleibt damit bestehen.

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