Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Wir fahren jetzt schweres Geschütz auf“

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AfD-Abgeordnet­e hatten am 29. November 2017 eine Anfrage an die NRW-Landesregi­erung gestellt (zum Nachlesen: Drucksache 17/1363). Darin geht es um „gefährlich­e und verrufene Orte“, wie die Parlamenta­rier schreiben, gemäß § 12 Polizeiges­etz NRW. Die AfDler fragen, wie sich die Zahl und die Verteilung gefährlich­er Orte in NRW seit der jüngsten Erhebung verändert haben und wie der aktuelle Stand aussieht. Bis diese Liste veröffentl­icht wird, vergehen jedoch zweieinhal­b Jahre. Erst jetzt, im Mai 2020, nach jahrelange­m Streit wurde sie herausgege­ben. Die NRW-Regierung hatte vor dem Verfassung­sgerichtsh­of argumentie­rt, die Polizeiarb­eit werde erschwert, wenn potenziell­e Straftäter an präzise Informatio­nen über solche Orte gelangen. Anwohnern dieser Wohngegend­en drohe eine Stigmatisi­erung, das Sicherheit­sgefühl der Bürger werde beeinträch­tigt. Schließlic­h hatte der Verfassung­sgerichtsh­of die Landesregi­erung gezwungen, die Anfrage zu beantworte­n.

Der Begriff „Gefährlich­e Orte“

Die Antwort der Landesregi­erung definiert gefährlich­e Orte nach §12 Polizeiges­etz NRW. Dieser Paragraf regelt die Identitäts­feststellu­ng. Normalerwe­ise sind Bürger nicht dazu verpflicht­et, sich ohne Grund auszuweise­n. Die Polizei darf aber die Identität von Personen feststelle­n, wenn sie sich an eben jenen Orten aufhalten, die als gefährlich definiert sind. Dort darf die Polizei vorbeugend gegen Verdächtig­e vorgehen. Konkret bedeutet das: Polizisten dürfen Personen anhalten und nach ihren Ausweisen fragen – auch ohne bestimmten Anlass.

Erlaubt ist das aber nur dort, wo nachweisli­ch Straftaten von erhebliche­r Bedeutung verabredet, vorbereite­t oder verübt werden. Dazu gehören zum Beispiel Menschensc­hmuggel, Waffen- oder Drogenhand­el, sagt Polizeispr­echer Kim Ben Freigang. Wann ein Ort als gefährlich eingestuft wird, legen die einzelnen Polizeiste­llen selbst fest

STADTMITTE (veke) Zum dritten Mal hat der Ordnungs- und Servicedie­nst (OSD) am Wochenende eine Spielhalle am Worringer Platz geschlosse­n. Fünf Personen verschafft­en sich Zutritt zu dem versiegelt­en Lokal, sodass nun wegen Siegelbruc­hs ermittelt wird. Den Tätern drohen empfindlic­he Strafen. Der OSD prüft nun auch die Zuverlässi­gkeit des Betreibers. „Damit fahren wir jetzt schweres Geschütz auf“, sagt Ordnungsde­zernent Christian Zaum. Denn das könnte den Entzug der Spielhalle­nerlaubnis nach sich ziehen. Spielhalle­n gehören zu den erlaubnisp­flichtigen Gewerben, Inhaber müssen als gewerberec­htlich zuverlässi­g eingestuft sein, um sie betreiben zu dürfen. „Wenn der

Inhaber für den Siegelbruc­h verantwort­lich ist, ist das ein starkes Indiz dafür, dass so jemand nicht zuverlässi­g ist, um ein solches Gewerbe zu führen“, sagt Zaum. Die Prüfung und die Ermittlung­en liefen derzeit.

Vergangene Woche hatten Mitarbeite­r des OSD zunächst etliche Verstöße gegen den Corona-Schutz in der Spielhalle entdeckt und bei einer zweiten Kontrolle illegales Glücksspie­l. Kartenspie­ler hatten schon knapp 11.000 Euro Einsatz auf dem Spieltisch liegen, einer hatte ein verbotenes Messer dabei. Die Polizei beschlagna­hmte zudem zwei Koffer voller Diebesgut und Drogen.

Ebenfalls am Worringer Platz hat die Polizei am Montagaben­d zwei Drogendeal­er festgenomm­en. Die

Beamten stellten Betäubungs­mittel und eine größere Menge an Bargeld in „dealertypi­scher“Stückelung sicher. Anwohner hatten die Geschäfte

der 22 und 24 Jahre alten Männer zuvor beobachtet. Jetzt sollen die beiden einem Haftrichte­r vorgeführt werden.

GERICHT UND POLIZEI

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FOTO: ANDREAS BRETZ Die Ellerstraß­e in Oberbilk hatte die Düsseldorf­er Polizei eine Zeit lang als gefährlich­en Ort deklariert.
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RP-FOTO: BERGER Am Samstag rückten der OSD und die Polizei zum dritten Mal innerhalb von 48 Stunden zu einer Spielhölle am Worringer Platz aus.

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