Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
„Wir fahren jetzt schweres Geschütz auf“
AfD-Abgeordnete hatten am 29. November 2017 eine Anfrage an die NRW-Landesregierung gestellt (zum Nachlesen: Drucksache 17/1363). Darin geht es um „gefährliche und verrufene Orte“, wie die Parlamentarier schreiben, gemäß § 12 Polizeigesetz NRW. Die AfDler fragen, wie sich die Zahl und die Verteilung gefährlicher Orte in NRW seit der jüngsten Erhebung verändert haben und wie der aktuelle Stand aussieht. Bis diese Liste veröffentlicht wird, vergehen jedoch zweieinhalb Jahre. Erst jetzt, im Mai 2020, nach jahrelangem Streit wurde sie herausgegeben. Die NRW-Regierung hatte vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert, die Polizeiarbeit werde erschwert, wenn potenzielle Straftäter an präzise Informationen über solche Orte gelangen. Anwohnern dieser Wohngegenden drohe eine Stigmatisierung, das Sicherheitsgefühl der Bürger werde beeinträchtigt. Schließlich hatte der Verfassungsgerichtshof die Landesregierung gezwungen, die Anfrage zu beantworten.
Der Begriff „Gefährliche Orte“
Die Antwort der Landesregierung definiert gefährliche Orte nach §12 Polizeigesetz NRW. Dieser Paragraf regelt die Identitätsfeststellung. Normalerweise sind Bürger nicht dazu verpflichtet, sich ohne Grund auszuweisen. Die Polizei darf aber die Identität von Personen feststellen, wenn sie sich an eben jenen Orten aufhalten, die als gefährlich definiert sind. Dort darf die Polizei vorbeugend gegen Verdächtige vorgehen. Konkret bedeutet das: Polizisten dürfen Personen anhalten und nach ihren Ausweisen fragen – auch ohne bestimmten Anlass.
Erlaubt ist das aber nur dort, wo nachweislich Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Dazu gehören zum Beispiel Menschenschmuggel, Waffen- oder Drogenhandel, sagt Polizeisprecher Kim Ben Freigang. Wann ein Ort als gefährlich eingestuft wird, legen die einzelnen Polizeistellen selbst fest
STADTMITTE (veke) Zum dritten Mal hat der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am Wochenende eine Spielhalle am Worringer Platz geschlossen. Fünf Personen verschafften sich Zutritt zu dem versiegelten Lokal, sodass nun wegen Siegelbruchs ermittelt wird. Den Tätern drohen empfindliche Strafen. Der OSD prüft nun auch die Zuverlässigkeit des Betreibers. „Damit fahren wir jetzt schweres Geschütz auf“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum. Denn das könnte den Entzug der Spielhallenerlaubnis nach sich ziehen. Spielhallen gehören zu den erlaubnispflichtigen Gewerben, Inhaber müssen als gewerberechtlich zuverlässig eingestuft sein, um sie betreiben zu dürfen. „Wenn der
Inhaber für den Siegelbruch verantwortlich ist, ist das ein starkes Indiz dafür, dass so jemand nicht zuverlässig ist, um ein solches Gewerbe zu führen“, sagt Zaum. Die Prüfung und die Ermittlungen liefen derzeit.
Vergangene Woche hatten Mitarbeiter des OSD zunächst etliche Verstöße gegen den Corona-Schutz in der Spielhalle entdeckt und bei einer zweiten Kontrolle illegales Glücksspiel. Kartenspieler hatten schon knapp 11.000 Euro Einsatz auf dem Spieltisch liegen, einer hatte ein verbotenes Messer dabei. Die Polizei beschlagnahmte zudem zwei Koffer voller Diebesgut und Drogen.
Ebenfalls am Worringer Platz hat die Polizei am Montagabend zwei Drogendealer festgenommen. Die
Beamten stellten Betäubungsmittel und eine größere Menge an Bargeld in „dealertypischer“Stückelung sicher. Anwohner hatten die Geschäfte
der 22 und 24 Jahre alten Männer zuvor beobachtet. Jetzt sollen die beiden einem Haftrichter vorgeführt werden.
GERICHT UND POLIZEI