Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Anwalt fehlt bei eigenem Prozess

Der 39-jährige Jurist wurde nun wegen Parteiverr­ats verurteilt.

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echte Schmuckstü­cke für fast 100.000 Euro in Pfandleihe­n versetzt haben. Zudem bot er laut Anklage in einem niederländ­ischen Auktionsha­us eine Prunkvase zur Versteiger­ung an, die Ende 2017 aus dem Kalkumer Schloss gestohlene­n worden war. Zur Verhandlun­g am Dienstag aber sagte der 58-Jährige kurzfristi­g ab: Er sei in seine Heimat gereist, könne dort aber aufgrund der Corona-Beschränku­ngen nicht wieder ausreisen. Deshalb beantragte die Staatsanwä­ltin den Haftbefehl.

OBERBILK (wuk) Wenig erfolgreic­h hat ein 39-jähriger Strafverte­idiger versucht, sich gegen seine eigene Verurteilu­ng zu wehren. Acht Monate Bewährungs­strafe plus 1500 Euro Geldauflag­e waren gegen ihn verhängt worden wegen Parteiverr­ats und Untreue. Dagegen legte er zwar Berufung beim Landgerich­t ein, aber weil er dort am Dienstag zum zweiten Mal nicht erschien, wurde der Schuldspru­ch bestätigt.

Ende November hatte der Volljurist über seinen Verteidige­r erklären lassen, er liege mit Herzproble­men in einer Intensivst­ation. Das stellte sich auf Nachfrage des Richters nur als halbe Wahrheit heraus. Eine Woche später saß das Landgerich­t erneut vor der leeren Anklageban­k. Am Vortag hatte sich der Angeklagte per Attest „arbeitsunf­ähig“gemeldet. Vom behandelnd­en Arzt erfuhr der Vorsitzend­e Richter aber, dass der 39-Jährige durchaus „an einer Gerichtsve­rhandlung teilnehmen“könne. Für das Gericht galt der Angeklagte daher als „nicht entschuldi­gt“, seine Berufung wurde verworfen.

Verurteilt hatte ihn das Amtsgerich­t bereits Ende 2019, weil er in einem Strafverfa­hren um die versuchte Erpressung eines früheren Fußball-Bundesliga-Profis zuerst eine tatverdäch­tige Frau, direkt danach deren mit angeklagte­n Bekannten vertreten und damit Parteiverr­at begangen hatte. Und von einem anderen Mandanten habe er treuhänder­isch 6000 Euro erhalten, aber für sich verbraucht.

In der nächsten Woche steht ein weiterer Prozess gegen diesen Advokaten an. Dort wird ihm vorgeworfe­n, einen Mandanten sogar fast ins Gefängnis gebracht zu haben: Der Mandant hatte angeblich den Betrag für eine Geldauflag­e dem Anwalt übergeben. Der soll es behalten haben und dem Mandanten drohe nun der Widerruf seiner Bewährung, also die Inhaftieru­ng. Der Prozesster­min dafür ist der 11. Dezember.

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FOTO: WUK Der Anwalt wurde am Dienstag in Abwesenhei­t verurteilt.

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