Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
AfD-Wahlliste Thema im Ausschuss
Zwei Frauen sollen ohne ihr Wissen als Direktkandidaten aufgestellt worden sein.
MEERBUSCH (ena) Der Wahlprüfungsausschuss soll am 15. Dezember (17 Uhr, Aula Realschule Osterath) die Wahl vom 13. September für gültig erklären. Aber die UWG hat Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt.
Hintergrund: In den Wahlbezirken Strümp-Nord und Bösinghoven hatte die AfD zwei Seniorinnen als Direktkandidatinnen aufgestellt. Bei beiden ist fraglich, ob sie das tatsächlich wollten. Eine der Frauen hatte beim Wahlamt der Stadt Meerbusch erklärt, dass sie ohne ihre Zustimmung in die Wahlliste aufgenommen wurde. Die andere hatte nicht selbst Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen. Bei ihr soll es aber ähnlich gewesen sein. Meerbusch war nicht die einzige Kommune im Rhein-Kreis Neuss, die das Problem hatte. Auch in Rommerskirchen und Dormagen hatte die AfD Direktkandidaten aufgestellt, die bestritten, für die Partei kandidieren zu wollen. Ein Paar hatte sogar Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. Zacharias Schalley, mittlerweile für die AfD im Meerbuscher Rat, hatte noch vor der Wahl auf Nachfrage erklärt: „Von etwaigen Beschwerden seitens unserer Direktkandidaten war mir bislang nichts bekannt.“
Er betonte, dass alle mehrere Dokumente unterschrieben hätten, auf denen sie ausdrücklich ihr Einverständnis erklärten, für die AfD einen Direktwahlkreis zu besetzen. Zudem hätten sowohl der örtliche Wahlleiter als auch der Wahlausschuss die eingereichten Unterlagen ohne Einschränkungen zur Wahl zugelassen.
Die Verwaltung hat den Einspruch der UWG schon geprüft und erklärt in einer entsprechenden Vorlage, dass keiner der Fälle des entsprechenden Paragrafen im Kommunalwahlgesetz vorliege. Sie empfiehlt dem Ausschuss daher, die Wahl für gültig zu erklären.