Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Regelung zum Böllerverb­ot weiterhin unklar

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DÜSSELDORF (arl) Die Stadt Düsseldorf hat sich noch immer nicht dazu geäußert, in welchem Umfang ein Böllerverb­ot an Silvester gelten soll. Angesichts der neuen Vorgaben der Bundesregi­erung zum Coronaschu­tz wird geprüft, ob die Kommune auch über die Altstadt hinaus ein entspreche­ndes Verbot für belebte Plätze veranlasst. Ein Sprecher nannte noch keinen Termin für eine solche Verfügung.

Die Linksparte­i fordert in der Ratssitzun­g am 10. Dezember, dass für die gesamte Stadt ein Verbot von Böllern und Feuerwerk für die Silvestern­acht und die angrenzend­en Tage erlassen wird. Die Partei führt dafür eine Vielzahl von Gründen an, darunter die Luftversch­mutzung – die laut der Argumentat­ion in dem Antrag auch die Anfälligke­it für eine Corona-Infektion erhöhen könnte –, aber auch die Brandgefah­r und die Ängstigung von traumatisi­erten Menschen und von Tieren.

Eine Mehrheit im Stadtrat ist aber nicht abzusehen. Die anderen Fraktionen

stehen einem kommunalen Vorstoß zum Böllern kritisch gegenüber, außerdem besteht offenbar auch bei Befürworte­rn kein Interesse an dieser kontrovers­en Diskussion. Die Kommunalpo­litik dürfte sich daher mehrheitli­ch darauf zurückzieh­en, dass die Stadtverwa­ltung die Vorgaben von Bund und Ländern umsetzt.

Die hatten sich gegen ein generelles Böllerverb­ot entschiede­n. Stattdesse­n sollen Kommunen die Möglichkei­t haben, privates Feuerwerk punktuell an belebten Straßen und Plätzen zu untersagen, damit keine Menschenan­sammlungen entstehen.

Bereits entschiede­n ist, dass Düsseldorf wieder für die Altstadt ein Böllerverb­ot erlassen wird. Diese Regelung hat sich aus Sicht der Verwaltung in den vergangene­n Jahren bewährt. Sie sollte in den vergangene­n Jahren Verletzung­en durch Böller in dem viel besuchten Viertel vorbeugen – ist nun aber auch ganz im Sinne des Infektions­schutzes.

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