Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Regelung zum Böllerverbot weiterhin unklar
DÜSSELDORF (arl) Die Stadt Düsseldorf hat sich noch immer nicht dazu geäußert, in welchem Umfang ein Böllerverbot an Silvester gelten soll. Angesichts der neuen Vorgaben der Bundesregierung zum Coronaschutz wird geprüft, ob die Kommune auch über die Altstadt hinaus ein entsprechendes Verbot für belebte Plätze veranlasst. Ein Sprecher nannte noch keinen Termin für eine solche Verfügung.
Die Linkspartei fordert in der Ratssitzung am 10. Dezember, dass für die gesamte Stadt ein Verbot von Böllern und Feuerwerk für die Silvesternacht und die angrenzenden Tage erlassen wird. Die Partei führt dafür eine Vielzahl von Gründen an, darunter die Luftverschmutzung – die laut der Argumentation in dem Antrag auch die Anfälligkeit für eine Corona-Infektion erhöhen könnte –, aber auch die Brandgefahr und die Ängstigung von traumatisierten Menschen und von Tieren.
Eine Mehrheit im Stadtrat ist aber nicht abzusehen. Die anderen Fraktionen
stehen einem kommunalen Vorstoß zum Böllern kritisch gegenüber, außerdem besteht offenbar auch bei Befürwortern kein Interesse an dieser kontroversen Diskussion. Die Kommunalpolitik dürfte sich daher mehrheitlich darauf zurückziehen, dass die Stadtverwaltung die Vorgaben von Bund und Ländern umsetzt.
Die hatten sich gegen ein generelles Böllerverbot entschieden. Stattdessen sollen Kommunen die Möglichkeit haben, privates Feuerwerk punktuell an belebten Straßen und Plätzen zu untersagen, damit keine Menschenansammlungen entstehen.
Bereits entschieden ist, dass Düsseldorf wieder für die Altstadt ein Böllerverbot erlassen wird. Diese Regelung hat sich aus Sicht der Verwaltung in den vergangenen Jahren bewährt. Sie sollte in den vergangenen Jahren Verletzungen durch Böller in dem viel besuchten Viertel vorbeugen – ist nun aber auch ganz im Sinne des Infektionsschutzes.