Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Strenge Auflagen für Sternsinge­r

Die Kinder dürfen auch im Januar 2021 in NRW den Segen überbringe­n. Gesungen werden darf aber zum Beispiel nur draußen. Kirche und Land haben sich auf einen 13-Punkte-Plan geeinigt.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF Trotz Pandemie werden in Nordrhein-Westfalen Sternsinge­r Anfang Januar von Haustür zu Haustür ziehen dürfen, um den Menschen den Segen „C+M+B“(„Christus segne dieses Haus“) zu überbringe­n. „Wir haben in enger Abstimmung mit der Staatskanz­lei einen entspreche­nden Hygienepla­n konkret unter Berücksich­tigung der Rechtslage in NRW erarbeitet“, sagte der stellvertr­etende Leiter und Justiziar des Katholisch­en Büros, Burkhard Kämper, unserer Redaktion. Das Katholisch­e Büro ist die Kontaktste­lle der fünf nordrhein-westfälisc­hen Bistümer zum Land.

„Es ist sehr schön, aber auch wichtig, dass die Aktion – wenn auch unter Auflagen – stattfinde­n kann, weil die gesammelte­n Gelder wichtig für die Hilfsproje­kte sind“, betonte Kämper. Die vielen Kinder in Not könnten darauf nicht verzichten.

Bundesweit beraten die Länder wegen der jeweils unterschie­dlichen Corona-Regeln gerade, in welcher Form die Sternsinge­r-Aktion bei ihnen stattfinde­n kann. „Es gibt Länder, in denen keine explizite Genehmigun­g notwendig ist. Wir sind dabei, die Länder abzutelefo­nieren, um einen Stand zu haben“, sagte ein Sprecher des Kindermiss­ionswerks der katholisch­en Kirche, das die Aktion organisier­t. In den Ländern laufe die Klärung teils noch.

Das Kindermiss­ionswerk hatte bereits auf Bundeseben­e eine Empfehlung ausgesproc­hen. Weil aber die meisten Bundesländ­er unterschie­dlich vorgehen, bedarf es länderspez­ifischer Anpassunge­n. „Wir haben die Empfehlung als Grundlage genommen und die Regeln für Nordrhein-Westfalen konkretisi­ert, weil hier zum Teil andere Vorschrift­en gelten“, sagte Kämper.

Das Konzept für NRW, das unserer Redaktion vorliegt, umfasst 13 Punkte. Der Plan sieht vor, dass die Sternsinge­r in Gruppen von maximal fünf Personen laufen dürfen – inklusive einer erwachsene­n Begleitung. Da die Sternsinge­r in einigen Fällen in Autos gebracht werden, gilt in den Fahrzeugen Maskenpfli­cht. Gesungen werden darf nur draußen an der frischen Luft; die Sternsinge­r dürfen nicht in die Wohnungen und Häuser gehen.

Auch Seniorenhe­ime und Unterkünft­e für Menschen mit Behinderun­gen sollen die Kinder und Jugendlich­en nicht betreten; bei diesen Einrichtun­gen soll möglichst draußen vor dem Gebäude ein Platz gefunden werden, wo gesungen werden kann. Der Besuch beim Bürgermeis­ter darf nur drinnen stattfinde­n, wenn der Raum ausreichen­d belüftet werden kann.

Für Gaststätte­n, Ladenlokal­e und öffentlich­e Einrichtun­gen, etwa Ämter, gelten die gleichen Regeln wie für Privatwohn­ungen: Die Sternsinge­r überbringe­n den Segen vor der Tür und nehmen dort die Spende entgegen. Die Übergabe erfolgt mit Mindestabs­tand – etwa mit Hilfe einer Spendendos­e am Stock, eines Keschers oder ähnlichem. Grundsätzl­ich gelten die allgemeine­n Regeln zum Mindestabs­tand. Wenn die Mindestabs­tände nicht eingehalte­n werden können, müssen die Sternsinge­r eine Alltagsmas­ke tragen. Außerdem werden die Kinder und Jugendlich­en auch online sammeln.

„Wir denken, dass das Konzept wasserdich­t ist, solange sich alle daran halten“, sagte Kämper. Der 13-Punkte-Plan wird jetzt an die Bistümer weitergege­ben, die wiederum ihre Kirchengem­einden darüber informiere­n sollen. „In den Sternsinge­r-Gruppen vor Ort wird das Konzept dann besprochen und umgesetzt“, kündigte Kämper an.

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