Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Strenge Auflagen für Sternsinger
Die Kinder dürfen auch im Januar 2021 in NRW den Segen überbringen. Gesungen werden darf aber zum Beispiel nur draußen. Kirche und Land haben sich auf einen 13-Punkte-Plan geeinigt.
DÜSSELDORF Trotz Pandemie werden in Nordrhein-Westfalen Sternsinger Anfang Januar von Haustür zu Haustür ziehen dürfen, um den Menschen den Segen „C+M+B“(„Christus segne dieses Haus“) zu überbringen. „Wir haben in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei einen entsprechenden Hygieneplan konkret unter Berücksichtigung der Rechtslage in NRW erarbeitet“, sagte der stellvertretende Leiter und Justiziar des Katholischen Büros, Burkhard Kämper, unserer Redaktion. Das Katholische Büro ist die Kontaktstelle der fünf nordrhein-westfälischen Bistümer zum Land.
„Es ist sehr schön, aber auch wichtig, dass die Aktion – wenn auch unter Auflagen – stattfinden kann, weil die gesammelten Gelder wichtig für die Hilfsprojekte sind“, betonte Kämper. Die vielen Kinder in Not könnten darauf nicht verzichten.
Bundesweit beraten die Länder wegen der jeweils unterschiedlichen Corona-Regeln gerade, in welcher Form die Sternsinger-Aktion bei ihnen stattfinden kann. „Es gibt Länder, in denen keine explizite Genehmigung notwendig ist. Wir sind dabei, die Länder abzutelefonieren, um einen Stand zu haben“, sagte ein Sprecher des Kindermissionswerks der katholischen Kirche, das die Aktion organisiert. In den Ländern laufe die Klärung teils noch.
Das Kindermissionswerk hatte bereits auf Bundesebene eine Empfehlung ausgesprochen. Weil aber die meisten Bundesländer unterschiedlich vorgehen, bedarf es länderspezifischer Anpassungen. „Wir haben die Empfehlung als Grundlage genommen und die Regeln für Nordrhein-Westfalen konkretisiert, weil hier zum Teil andere Vorschriften gelten“, sagte Kämper.
Das Konzept für NRW, das unserer Redaktion vorliegt, umfasst 13 Punkte. Der Plan sieht vor, dass die Sternsinger in Gruppen von maximal fünf Personen laufen dürfen – inklusive einer erwachsenen Begleitung. Da die Sternsinger in einigen Fällen in Autos gebracht werden, gilt in den Fahrzeugen Maskenpflicht. Gesungen werden darf nur draußen an der frischen Luft; die Sternsinger dürfen nicht in die Wohnungen und Häuser gehen.
Auch Seniorenheime und Unterkünfte für Menschen mit Behinderungen sollen die Kinder und Jugendlichen nicht betreten; bei diesen Einrichtungen soll möglichst draußen vor dem Gebäude ein Platz gefunden werden, wo gesungen werden kann. Der Besuch beim Bürgermeister darf nur drinnen stattfinden, wenn der Raum ausreichend belüftet werden kann.
Für Gaststätten, Ladenlokale und öffentliche Einrichtungen, etwa Ämter, gelten die gleichen Regeln wie für Privatwohnungen: Die Sternsinger überbringen den Segen vor der Tür und nehmen dort die Spende entgegen. Die Übergabe erfolgt mit Mindestabstand – etwa mit Hilfe einer Spendendose am Stock, eines Keschers oder ähnlichem. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln zum Mindestabstand. Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen die Sternsinger eine Alltagsmaske tragen. Außerdem werden die Kinder und Jugendlichen auch online sammeln.
„Wir denken, dass das Konzept wasserdicht ist, solange sich alle daran halten“, sagte Kämper. Der 13-Punkte-Plan wird jetzt an die Bistümer weitergegeben, die wiederum ihre Kirchengemeinden darüber informieren sollen. „In den Sternsinger-Gruppen vor Ort wird das Konzept dann besprochen und umgesetzt“, kündigte Kämper an.