Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Awista leert Container schon ab 5.30 Uhr
Die Awista leert Papier- und Glascontainer neuerdings schon seit 5.30 Uhr. Eine Bürgerin aus Mörsenbroich hofft auf Hilfe vom Rat.
DÜSSELDORF Die Papier- und Glascontainer in Düsseldorf werden seit dem Frühjahr bereits ab 5.30 Uhr am Morgen geleert. Das ist eine halbe Stunde früher als normalerweise erlaubt. Damit nutzt das Reinigungsunternehmen Awista eine Sonderregelung wegen der Corona-Pandemie. Indem die Fahrten morgens über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, soll die Gefahr einer Ansteckung unter Mitarbeitern auf dem Betriebshof gesenkt werden.
Die Regelung wird jetzt zum Thema, weil sich eine Bürgerin aus Mörsenbroich an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrats gewendet hat. Immer wieder führen die lautstarken Leerungen – die eigentlich zwischen 6 und 22 Uhr zulässig sind – zu Beschwerden. Die Politik berät am Mittwoch, 9. Dezember, über den konkreten Fall. Wie üblich, sind bereits zuvor mit den Sitzungsunterlagen die Eingabe der Bürgerin und eine Stellungnahme der Awista als Adressat der Beschwerde veröffentlicht worden.
Die Bürgerin führt an, dass sie bereits seit Jahren unter dem Lärm der Leerungen leide. Die Häuser an der Marie-Juchacz-Straße in Mörsenbroich stünden in unmittelbarer Nähe zu den Papier- und Altglascontainer an der Eugen-Richter-Straße. Seit zwei Jahren würden die Papiercontainer drei Mal die Woche um Punkt 6 Uhr mit viel Lärm geleert, dazu kämen die Leerung der Altglascontainer und die Fahrzeuge für den Hausmüll, die ebenfalls frühmorgens unterwegs seien.
Die Frau beklagt, dass sie darunter stark leidet. „Meine Familie und ich schlafen abwechselnd mit Ohrstöpseln
und laut vielen Aussagen der Behörden (insbesondere Umweltamt), fällt diese Lärmbelästigung unter eine Gesundheitsschädigung“, schreibt die Bürgerin in ihrer Eingabe an die Politik.
Dass nun wegen der Corona-Pandemie sogar noch frühere Fahrten zulässig sind, findet sie nicht hinnehmbar. Sie hat den Eindruck, dass ihre Straße „dauerhaft und einseitig“von den frühen Leerungen betroffen sei – dabei dürfte die Awista ja zum Beispiel auch am frühen Nachmittag
anrücken.
Die Awiste stellt den Sachverhalt anders dar. Die Container stünden an einem Standort, der rechtlich nicht als Wohngebiet ausgewiesen sei. Zum Haus der Bürgerin bestehe ein Abstand von 70 Metern, zwischen Containern und Haus liege eine Grünanlage. Um der Bürgerin entgegenzukommen, seien die Fahrten seit Oktober sogar schon etwas nach hinten verschoben worden und hätten „zwischen 6.39 und 9.10 Uhr“stattgefunden. Offenbar nutzt die Awista in diesem Fall also den zusätzlichen Spielraum nach vorne nicht mehr aus.
Die früheren Fahrten seien mit dem städtischen Krisenstab abgestimmt, damit die Mitarbeiter der Awista morgens versetzt anfangen und daher auf dem Betriebshof weniger direkte Kontakte entstehen. Als „kritische Infrastruktur“müsse der Betrieb des Unternehmens geschützt werden.
Der Awista sei bewusst, dass der Lärm durch die Leerungen die
Wohnqualität beeinträchtige. Aus diesem Grund gäbe es die rechtlichen Schutzvorgaben. An die halte sich das Unternehmen, auch die früheren Leerungen sind als Ausnahme in der Pandemie offenbar zulässig. „Eine Gesundheitsgefahr durch das Betreiben von Müllsammelfahrzeugen oder durch die damit verbundenen Tätigkeiten des Entleerens von Restmülltonnen oder Abfallsammelcontainern besteht daher nicht“, heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.