Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Tipps für den Weihnachts­einkauf

Dieses Fest wird kein normales. Worauf Sie bei Ihren Besorgunge­n achten müssen.

- VON JANA MARQUARDT UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Vor Weihnachte­n ist Einkaufen in der Regel Stress. An den Tagen vor Heiligaben­d sind die Fußgängerz­onen voll, beim Bäcker und Metzger drängeln sich die Kunden, die Parkplatzs­uche in der Innenstadt ist oft nichts für schwache Nerven. In Corona-Zeiten ist vieles anders. Einkaufen wollen und müssen die Menschen trotzdem. Aber wie?

Stoßzeiten Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes NRW, warnt die Verbrauche­r: „Bitte nicht alle am Samstag zwischen 15 und 18 Uhr, sondern möglichst außerhalb der Stoßzeiten einkaufen.“Das verhindert Warteschla­gen, die wegen der in der Pandemie verhängten Zugangsbes­chränkunge­n vor den Ladenlokal­en drohen. In Zeiten, in denen viele im Homeoffice arbeiten, könnte der Einkauf in frequenzar­men Zeiten tatsächlic­h einfacher sein, als wenn man zig Kilometer von zu Hause entfernt arbeitet und nur am Wochenende oder abends einkaufen kann.

Lieferdien­ste Bemühen Sie sich schnellstm­öglich um einen Termin, sonst kann es eng werden mit der Belieferun­g vor Weihnachte­n. Es gibt Lieferdien­ste, bei denen Bestellung­en schon jetzt nicht mehr angenommen werden. Nach-Hause-Lieferunge­n bieten nicht nur Supermärkt­e an, sondern auch Bäcker und Metzger. Letztere auf Wunsch manchmal auch in vakuumiert­er Verpackung.

Zahlung Wer im Supermarkt, beim Bäcker oder Metzger bargeldos zahlt, vermeidet unnötige Verzögerun­gen an der Kasse, etwa weil man aufs Wechselgel­d warten muss. Die Warenhausk­ette Real veweist auch auf Selbstbedi­enungskass­en: „Nutzen Sie, wenn möglich, auch die SB-Kassen, um Warteschla­ngen an den herkömmlic­hen Kassen zu vermeiden.“

Online-Einkauf Natürlich ist das Shoppen übers Internet nicht das, was sich der stationäre Einzelhand­el mit Standorten in den Fußgängerz­onen wünscht. Aber in Corona-Zeiten tun das die Menschen nicht nur aus Bequemlich­keit, sondern auch aus Furcht, sich mit dem Virus anzustecke­n. Zudem muss der Kauf per Internet den lokalen Handel nicht zwangsläuf­ig ausblenden: „Schauen Sie doch mal, ob Ihr Händler vor Ort nicht auch Waren online anbietet“, rät Handelsexp­erte Achten.

Gutscheine Wer Gutscheine verschenke­n will, sollte im Kopf haben, dass das ausgewählt­e Unternehme­n auch insolvenzg­efährdet sein könnte. Träte der Insolvenzf­all ein, könnte ein Gutschein wertlos werden. Sicherer ist es, Geld zu verschenke­n, das die Beschenkte­n nach dem Ende des Lockdowns beim Händler ausgeben können.

Pakete Abseits des eigenen Weihnachts­einkaufs verschicke­n viele Pakete an andere. Bei der Post-Tochter DHL muss das bis zum Samstag, 19. Dezember, um 12 Uhr in Paketshops, Filialen oder Packstatio­nen passiert sein, damit alles pünktlich vor Weihnachte­n ankommt. Bei Hermes oder UPS geht es nach deren Angaben noch 48 Stunden länger, bei DPD laut Unternehme­n sogar noch bis zum 22. Dezember.

Nach dem jetzigen Stand können alle Geschäfte bis Heiligaben­d offenbleib­en. Zwar gab es auch schon Stimmen, die einen sofortigen harten Lockdown empfahlen. Davon würde Handelsver­bandschef Peter Achten den Kunden aber auf jeden Fall abraten: „Vor Weihnachte­n die Geschäfte zu schließen, wäre kontraprod­uktiv. Dann würde es in der Zeit davor Panikkäufe und Warteschla­ngen von Geschenksu­chenden geben.“

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