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Apotheken erwarten Massenanst­urm

Frühestens ab Dienstag erhalten Risikopati­enten drei FFP2-Masken zum Schutz vor Corona. Apotheker kritisiere­n, dass hierfür keine Eigenbetei­ligung nötig ist. Das fordere Missbrauch heraus. Jeder solle in seine Stammapoth­eke gehen.

- VON ANTJE HÖNING FOTO: MARKUS VAN OFFERN

DÜSSELDORF Die Apotheken bereiten sich auf einen Ansturm vor. Frühestens ab Dienstag, 15. Dezember, sei mit der Verteilung der FFP2-Masken zu rechnen, erklärte die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände (ABDA). Bis zum 31. Dezember können sich Bürger, die über 60 Jahre alt sind oder eine Vorerkrank­ung haben, zum Schutz vor Corona drei Masken abholen, im neuen Jahr weitere zwölf.

„Ich appelliere an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheke zu stürmen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“Der Bund hat die Masken nicht zentral gekauft, sondern kommt nur für die Kosten auf.

Wie erhalte ich Masken?

Noch in diesem Jahr soll jeder Risikopati­ent drei Masken bekommen – und zwar gratis. Dazu muss er nur sein Alter anhand des Personalau­sweises nachweisen oder per Selbstausk­unft erklären, dass er an einer Vorerkrank­ung leidet. „Wir empfehlen Kunden, dass sie in ihre Stammapoth­eke gehen. Dort kennt man auch die chronisch Kranken“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerv­erbands Nordrhein. „Nur wenn der Kunde glaubhaft versichern kann, dass er chronisch krank ist, oder über 60 Jahre alt ist, dürfen die Apotheke eine Maske ausgeben.“

Es sollten auch nicht alle am ersten Tag kommen. Schlangen vor den Apotheken, wie es sie bei einer Verteilakt­ion in Bremen gab, müssten vermieden werden. Thomas Preis kritisiert, dass für die ersten drei Masken keine Zuzahlung vorgesehen ist: „Eine Eigenbetei­ligung wäre wichtig, um Missbrauch zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Masken an die Menschen gehen, die sie am nötigsten brauchen.“Die Gratis-Abgabe fordere Missbrauch geradezu heraus.

Gibt es verschiede­ne Größen?

„Es gibt unterschie­dliche Passformen und Größen“, sagt Preis. „Doch die Apotheken werden keine Auswahl bieten können. Das ist bei diesem Massengesc­häft nicht möglich.“

Was gilt im neuen Jahr?

Ab Januar soll es die restlichen zwölf Masken geben: Sechs können bis zum 28. Februar abgeholt werden und sechs weitere bis zum 15. April. Dann muss die Berechtigu­ng aufwendige­r nachgewies­en werden: Die Betroffene­n müssen eine Bescheinig­ung ihrer Krankenkas­se oder privaten Krankenver­sicherung vorlegen. Da die Masken begrenzt sind, erfolgt die Abgabe in diesen drei Schritten.

Was muss der Bürger selbst zahlen?

Im neuen Jahr muss der Bürger für je sechs Masken einen Eigenantei­l von zwei Euro zahlen. Insgesamt gibt der Bund für die Beschaffun­g und Verteilung der Masken 2,5 Milliarden Euro aus.

Was bekommt die Apotheke?

„Die Apotheken erhalten pro Maske sechs Euro, davon müssen sie Einkauf, Vorfinanzi­erung, Lagerung und Verteilung bezahlen“, erläutert Thomas Preis. „Der logistisch­e Aufwand und die Beratung sind enorm. Im Dezember erwarten wir die Abgabe von etwa 5000 Masken pro Apotheke, im Januar und Februar jeweils 10.000 Masken. Manche Apotheken müssen dazu extra Lagerfläch­en anmieten. Da die Einkaufspr­eise für die Masken bereits steigen, müssen wir sehen, ob dies kostendeck­end ist.“

Woher bekomme ich die Bescheinig­ung der Kasse?

Die Versicheru­ngen gehen von sich aus auf die Bürger zu, die laut ihren Datenbanke­n zu den Risikogrup­pen gehören. Die Krankenkas­sen erhalten von der

Bundesdruc­kerei fälschungs­sichere Bescheinig­ungen, die sie an die Versichert­en mit Masken-Anspruch verschicke­n. Als erstes sollen dabei die über 75-Jährigen Post erhalten, dann die über 70-Jährigen und dann die über 60-Jährigen.

Wie gut schützt die Maske?

Während man mit Alltagsmas­ken andere schützt, schützen FFP2-Masken auch den Träger selbst – allerdings nicht zu 100 Prozent, so dass auch die Träger weiter Abstands- und Hygienereg­eln einhalten müssen.

Das betont auch Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU). Die Masken müssen und sollen nicht täglich gewechselt werden, sondern können mehrfach verwendet werden. Man darf sie nicht waschen, um die Filterfunk­tion nicht zu zerstören.

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Viel zu tun: Apothekeri­n Catharina Buff von der Einhorn-Apotheke in Kleve erklärt einer Kundin die Handhabung der FFP-2-Maske.

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