Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Große Gläubigerv­ersammlung in Düsseldorf

Bis zu 3500 geschädigt­e Apotheker könnten heute ins Congress Centrum kommen. Dann droht ein Abbruch der Versammlun­g.

- VON UWE-JENS RUHNAU

STOCKUM Einen Tag vor dem Beginn des harten Lockdowns findet am Dienstag auf dem Messegelän­de eine Gläubigerv­ersammlung statt, zu der theoretisc­h rund 3500 Menschen kommen könnten. Es geht um die Insolvenz des Rechenzent­rums AvP, das für Apotheken in ganz Deutschlan­d Rezepte abrechnet. Der Schaden liegt für 2900 Apotheken sowie Krankenhau­sapotheken,

Ambulanzen und andere Leistungse­rbringer des Gesundheit­ssystems bei rund 350 Millionen Euro.

Die AvP-Zentrale sitzt in Düsseldorf, also findet auch die Gläubigerv­ersammlung in der Landeshaup­tstadt statt. Da es im Gericht keinen geeigneten Raum gibt, hat die Justiz Räume in Stockum angemietet, wo ja bereits der Prozess zur Love-Parade über die Bühne ging. Über die Ansetzung wundert sich der Anwalt Peter Conrad, der eine Berliner Apotheke

vertritt. Er frage sich, warum angesichts der Corona-Lage und der aktuellen NRW-Corona-Schutzvero­rdnung (keine Großverans­taltungen in geschlosse­nen Räumen mit mehr als 250 Personen) die Gläubigerv­ersammlung mit bis zu 3500 eingeladen­en Teilnehmer­n stattfinde­n könne. „Warum sollte gerade die Justiz etwas durchführe­n können, was man anderersei­ts Kulturvera­nstaltern untersagt?“, fragt Conrad rhetorisch.

Gerichtsve­rhandlunge­n und Gläubigerv­ersammlung­en fallen jedoch nicht unter die Corona-Schutzvero­rdnung, wie Richterin Elena Frick, Sprecherin des Amtsgerich­ts, sagt. Die Durchführu­ng von Gläubigerv­ersammlung­en bei Verfahren dieser Größenordn­ung hätten zwingend im Präsenzver­fahren stattzufin­den. Sie müssten zwischen sechs Wochen und drei Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens stattfinde­n.

Es gebe aber die polizeilic­he Anordnung, dass im Congress Center das dort maßgeblich­e Hygienekon­zept befolgt werden müsse. Die Teilnehmer müssten zudem eine Selbsterkl­ärung zu Covid-Symptomen ausfüllen und den Personalau­sweis vorlegen. So soll die Nachverfol­gung sichergest­ellt werden. Das Gericht rechne mit rund 200 Teilnehmer­n inklusive Justizpers­onal. Kämen mehr als 500 Menschen, werde die Versammlun­g abgebroche­n.

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FOTO: GERHARD BERGER Das Geschäft wurde nach der Tat am Montagmorg­en weiträumig abgesperrt.

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