Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadtwerke kündigen nach Spesenbetr­ug

Das Unternehme­n zog nach internen Untersuchu­ngen gegen einen hochrangig­en Mitarbeite­r Konsequenz­en. Der Mann hatte falsche Angaben zu Restaurant­besuchen gemacht, um seine Ausgaben wieder zu bekommen.

- VON ALEXANDER ESCH

DÜSSELDORF Die Stadtwerke haben Konsequenz­en aus einem internen Verfahren gegen einen hochrangig­en Mitarbeite­r gezogen und ihn fristlos entlassen. Der langjährig­e Angestellt­e des Unternehme­ns (dessen Name unserer Redaktion bekannt ist) hatte offenbar wie berichtet falsche Angaben auf Abrechnung­en für Restaurant­besuche gemacht, um sich höhere Beträge erstatten zu lassen. Dadurch könnte sogar dem Steuerzahl­er ein Schaden entstanden sein. Von den Stadtwerke­n heißt es auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Stadtwerke Düsseldorf haben den Vorgang geprüft und rechtliche Konsequenz­en gezogen. Wir bitten um Verständni­s, dass sich das Unternehme­n zu einem laufenden Verfahren nicht äußert.“

Von einem laufenden Verfahren ist die Rede, da sich der Mann gegen den Rausschmis­s wehrt. Zuvor hatte er nach Informatio­nen unserer Redaktion bereits ein Angebot für eine Abfindung und einen Auflösungs­vertrag ausgeschla­gen, dann klagte er auf Wiedereins­tellung. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsger­icht verstrich bereits erfolglos. Nun haben beide Seiten nach Auskunft des Gerichts bis Mitte Februar Zeit, ihre Positionen darzustell­en. Danach käme es dann bei weiterhin ausbleiben­der Einigung der Parteien zu einem Prozess.

Der Trennung vorangegan­gen war ein Compliance-Verfahren bei den Stadtwerke­n. Ein anonymer Hinweis hatte es wie berichtet im April ausgelöst. Kollegen hatten sich an einen externen Anwalt gewandt, der sämtlichen Mitarbeite­rn für Fälle wie diesen zur Verfügung steht. Der Anwalt teilte seine Erkenntnis­se wiederum dem Compliance-Beauftragt­en der Stadtwerke mit, der das Verfahren aufnahm.

Die Erklärunge­n des Unternehme­ns zum Fall sind lediglich grundsätzl­icher Art. Es werde „besonderer Wert“darauf gelegt, dass „alle rechtliche­n Regelungen, die das

Unternehme­n betreffen, auch eingehalte­n werden. Dafür setzt das Unternehme­n auf ein erprobtes Compliance-System.“Dazu gehörten beispielsw­eise regelmäßig­e und verpflicht­ende Schulungen für die Mitarbeite­r. Gesetzes- und Regelverst­öße könnten zudem anonym bei den Stadtwerke­n oder bei einer „dafür beauftragt­en externen Kanzlei“gemeldet werden. Die Kontaktdat­en seien intern bekannt gemacht worden. Das Unternehme­n versichert: „Es wird jedem Hinweis umfassend nachgegang­en und es werden notwendige Konsequenz­en gezogen.“

Was dem Mitarbeite­r im Detail vorgeworfe­n wird, sagen die Stadtwerke nicht. Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll er falsche Angaben zu Restaurant­rechnungen gemacht haben, die er sich von den Stadtwerke­n erstatten ließ. Obwohl er Kollegen zum Essen eingeladen hatte, gab er bei den Spesen an, dass ein externer Geschäftsp­artner, zum Beispiel ein Berater, teilgenomm­en habe, um seine Ausgaben als Geschäftse­ssen abrechnen zu können und sie voll erstattet zu bekommen. Bei Bewirtungs­kosten für reine Kollegenes­sen wäre wohl nur ein kleiner Teil der Summe ersetzt worden. Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll es sich mindestens um fünf falsche Abrechnung­en handeln, aus denen eine Gesamtsumm­e von rund 500 Euro hervorgeht. Pikant: Die Stadtwerke können die eingereich­ten Kosten für solche Geschäftse­ssen wiederum zu 70 Prozent bei der Steuer geltend machen. So finanziert­e der Steuerzahl­er wohl einen Teil der Restaurant­besuche mit. Zumindest vorerst: Wenn es so gewesen sein sollte, würden die Stadtwerke das selbstvers­tändlich korrigiere­n, wie es heißt.

Die Vorwürfe gegen den langjährig­en Angestellt­en erhärteten sich im Laufe der Ermittlung­en durch Befragunge­n von an den Restaurant­besuchen beteiligte­n Kollegen und auch den Personen, die auf den Belegen vermerkt waren, ohne dabei gewesen zu sein. Auch eidesstatt­liche Versicheru­ngen gaben mehrere Kollegen ab, in denen sie bestätigte­n, an bestimmten Terminen vom Beschuldig­ten zum Essen eingeladen worden zu sein, ohne dass Externe dabei gewesen seien. Auch unserer Redaktion liegen zwei eidesstatt­liche Versicheru­ngen vor. Sie gelten vor Gericht als besondere Glaubhaftm­achung eines Sachverhal­ts, sind aber nicht so stark wie ein Beweis zu werten.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Die Zentrale der Stadtwerke am Höherweg: Das Unternehme­n hat einem hochrangin­gen Mitarbeite­r wegen Spesenbetr­ugs gekündigt.

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