Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Stadtwerke kündigen nach Spesenbetrug
Das Unternehmen zog nach internen Untersuchungen gegen einen hochrangigen Mitarbeiter Konsequenzen. Der Mann hatte falsche Angaben zu Restaurantbesuchen gemacht, um seine Ausgaben wieder zu bekommen.
DÜSSELDORF Die Stadtwerke haben Konsequenzen aus einem internen Verfahren gegen einen hochrangigen Mitarbeiter gezogen und ihn fristlos entlassen. Der langjährige Angestellte des Unternehmens (dessen Name unserer Redaktion bekannt ist) hatte offenbar wie berichtet falsche Angaben auf Abrechnungen für Restaurantbesuche gemacht, um sich höhere Beträge erstatten zu lassen. Dadurch könnte sogar dem Steuerzahler ein Schaden entstanden sein. Von den Stadtwerken heißt es auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Stadtwerke Düsseldorf haben den Vorgang geprüft und rechtliche Konsequenzen gezogen. Wir bitten um Verständnis, dass sich das Unternehmen zu einem laufenden Verfahren nicht äußert.“
Von einem laufenden Verfahren ist die Rede, da sich der Mann gegen den Rausschmiss wehrt. Zuvor hatte er nach Informationen unserer Redaktion bereits ein Angebot für eine Abfindung und einen Auflösungsvertrag ausgeschlagen, dann klagte er auf Wiedereinstellung. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht verstrich bereits erfolglos. Nun haben beide Seiten nach Auskunft des Gerichts bis Mitte Februar Zeit, ihre Positionen darzustellen. Danach käme es dann bei weiterhin ausbleibender Einigung der Parteien zu einem Prozess.
Der Trennung vorangegangen war ein Compliance-Verfahren bei den Stadtwerken. Ein anonymer Hinweis hatte es wie berichtet im April ausgelöst. Kollegen hatten sich an einen externen Anwalt gewandt, der sämtlichen Mitarbeitern für Fälle wie diesen zur Verfügung steht. Der Anwalt teilte seine Erkenntnisse wiederum dem Compliance-Beauftragten der Stadtwerke mit, der das Verfahren aufnahm.
Die Erklärungen des Unternehmens zum Fall sind lediglich grundsätzlicher Art. Es werde „besonderer Wert“darauf gelegt, dass „alle rechtlichen Regelungen, die das
Unternehmen betreffen, auch eingehalten werden. Dafür setzt das Unternehmen auf ein erprobtes Compliance-System.“Dazu gehörten beispielsweise regelmäßige und verpflichtende Schulungen für die Mitarbeiter. Gesetzes- und Regelverstöße könnten zudem anonym bei den Stadtwerken oder bei einer „dafür beauftragten externen Kanzlei“gemeldet werden. Die Kontaktdaten seien intern bekannt gemacht worden. Das Unternehmen versichert: „Es wird jedem Hinweis umfassend nachgegangen und es werden notwendige Konsequenzen gezogen.“
Was dem Mitarbeiter im Detail vorgeworfen wird, sagen die Stadtwerke nicht. Nach Informationen unserer Redaktion soll er falsche Angaben zu Restaurantrechnungen gemacht haben, die er sich von den Stadtwerken erstatten ließ. Obwohl er Kollegen zum Essen eingeladen hatte, gab er bei den Spesen an, dass ein externer Geschäftspartner, zum Beispiel ein Berater, teilgenommen habe, um seine Ausgaben als Geschäftsessen abrechnen zu können und sie voll erstattet zu bekommen. Bei Bewirtungskosten für reine Kollegenessen wäre wohl nur ein kleiner Teil der Summe ersetzt worden. Nach Informationen unserer Redaktion soll es sich mindestens um fünf falsche Abrechnungen handeln, aus denen eine Gesamtsumme von rund 500 Euro hervorgeht. Pikant: Die Stadtwerke können die eingereichten Kosten für solche Geschäftsessen wiederum zu 70 Prozent bei der Steuer geltend machen. So finanzierte der Steuerzahler wohl einen Teil der Restaurantbesuche mit. Zumindest vorerst: Wenn es so gewesen sein sollte, würden die Stadtwerke das selbstverständlich korrigieren, wie es heißt.
Die Vorwürfe gegen den langjährigen Angestellten erhärteten sich im Laufe der Ermittlungen durch Befragungen von an den Restaurantbesuchen beteiligten Kollegen und auch den Personen, die auf den Belegen vermerkt waren, ohne dabei gewesen zu sein. Auch eidesstattliche Versicherungen gaben mehrere Kollegen ab, in denen sie bestätigten, an bestimmten Terminen vom Beschuldigten zum Essen eingeladen worden zu sein, ohne dass Externe dabei gewesen seien. Auch unserer Redaktion liegen zwei eidesstattliche Versicherungen vor. Sie gelten vor Gericht als besondere Glaubhaftmachung eines Sachverhalts, sind aber nicht so stark wie ein Beweis zu werten.