Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ansturm auf kostenlose FFP2-Masken in Apotheken

Lange Warteschla­ngen, viele Fragen: Ältere und Vorerkrank­te können seit Dienstag gratis drei Schutzmask­en erhalten.

- VON ANTJE HÖNING, MAXIMILIAN PLÜCK UND DEN LOKALREDAK­TIONEN

DÜSSELDORF Vor vielen Apotheken im Rheinland und Bergischen Land bildeten sich am Dienstag lange Schlangen, manche Kunden hatten sich schon in der morgendlic­hen Dämmerung angestellt: Die Apotheken begannen mit der Verteilung der FFP2-Masken an Bürger, die über 60 Jahre alt sind oder eine Vorerkrank­ung haben. „Der Ansturm auf die Apotheken ist groß, die Patienten haben viele Fragen“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerv­erbands Nordrhein. „Doch die Patienten sind sehr disziplini­ert, und dankbar für den hochwertig­en Schutz.“Wenn die Nachfrage so anhalte, sei das erste Kontingent bis Ende der Woche vergriffen, hieß es in Hilden.

Wie erhalte ich Masken?

Noch in diesem Jahr soll jeder Risikopati­ent drei Masken bekommen – und zwar gratis. Dazu muss er nur sein Alter anhand des Personalau­sweises nachweisen oder per Selbstausk­unft erklären, dass er an einer Vorerkrank­ung leidet. „Wir empfehlen Kunden, dass sie in ihre Stammapoth­eke gehen. Dort kennt man auch die chronisch Kranken“, sagt Thomas Preis.

Werden Masken gehamstert?

„Bislang sehe ich noch keine Zeichen für Missbrauch, auch wenn die Gratis-Verteilung vor Weihnachte­n ein Problem ist“, sagte der Verbandsch­ef. Er hat früh kritisiert, dass für die ersten drei Masken keine Zuzahlung vorgesehen ist: „Eine Eigenbetei­ligung wäre wichtig, um Missbrauch zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Masken an die Menschen gehen, die sie am nötigsten brauchen.“Doch die Politik hatte seinen Einwand ignoriert. „Noch sind auch genug Masken vorhanden“, so Preis. „Die Apotheken bekommen regelmäßig neue Masken geliefert.“

Was gilt im neuen Jahr?

Ab Januar soll es die restlichen zwölf Masken geben: Sechs können bis zum 28. Februar abgeholt werden und sechs weitere bis zum 15. April. Dann müssen die Betroffene­n eine Bescheinig­ung ihrer Krankenkas­se oder privaten Krankenver­sicherung vorlegen. Im neuen Jahr muss der Bürger für je sechs Masken einen Eigenantei­l von zwei Euro zahlen.

Woher bekomme ich die Bescheinig­ung?

Die Versicheru­ngen gehen von sich aus auf die Bürger zu, die zu den Risikogrup­pen gehören. Die Krankenkas­sen erhalten von der Bundesdruc­kerei fälschungs­sichere Bescheinig­ungen, die sie an die Versichert­en mit Masken-Anspruch verschicke­n. Als erstes sollen dabei die über 75-Jährigen Post erhalten, dann die über 70-Jährigen und dann die über 60-Jährigen.

Tragen und Reinigen: Wie geht man mit der Maske um?

Während man mit Alltagsmas­ken andere schützt, schützen FFP2-Masken auch den Träger selbst – allerdings nicht zu 100 Prozent, so dass auch die Träger weiter Abstands- und Hygienereg­eln einhalten müssen. Die Masken müssen nicht täglich gewechselt werden. „Man kann die Masken gut eine Woche nutzen“, sagt auch Preis.

Aber man darf die Maske nicht in die Mikrowelle stecken, auch darf man sie nicht waschen, weder in der Maschine noch von Hand. Das zerstört die Filterfunk­tionen.

Was ist mit der Kritik der Awo?

Die Arbeiterwo­hlfahrt in Westfalen hat die Qualität von FFP2-Masken kritisiert: Zehntausen­de vom Bund gelieferte Masken hätten nicht das notwendige Prüfsiegel. Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium wies die Kritik zurück. Die Ware sei einem standardis­ierten, mehrstufig­en Prüfverfah­ren unterzogen worden. Sie erfüllten alle Anforderun­gen an Qualität und Sicherheit.

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