Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Steuervort­eile für Ehrenamtle­r

- VON LUTZ LIENENKÄMP­ER

DÜSSELDORF Sie begleiten Rentner, die nicht mehr alleine einkaufen können. Sie betreuen Kinder, die einem Fußball hinterherl­aufen oder sich auf der Laufbahn mit Gleichaltr­igen messen. Sie veranstalt­en Schützenfe­ste, Karnevalsf­eiern, Heimataben­de. Sie halten das Brauchtum lebendig. Ehrenamtli­ch engagierte Menschen sorgen auf diese und zahllose andere Weisen für einen Zusammenha­lt. Sie sind der Kitt unserer Gesellscha­ft und für viele Bürger gerade dort eine unverzicht­bare Hilfe, wo staatliche Fürsorge an Grenzen stößt.

Gerade in Corona-Zeiten ist ehrenamtli­ches und gemeinnütz­iges Engagement wichtiger denn je: Die Helfer des Roten Kreuzes, die an den Teststatio­nen unterstütz­en, die Kirchengem­einden, die sich mit tätiger Nachbarsch­aftshilfe um die Alten und Schwachen kümmern, die Vereine, die mit innovative­n digitalen Angeboten den Kontakt und Austausch auch über soziale Distanz hinweg aufrechter­halten. Sie alle brauchen jetzt Unterstütz­ung, um Strukturen nachhaltig zu festigen und ihre wichtige Arbeit auch in Zukunft weiter ausüben zu können.

Unter Federführu­ng von NRW und Hamburg haben wir in der Finanzmini­sterkonfer­enz konkrete Vorschläge formuliert, das Ehrenamt zu stärken und das steuerlich­e Gemeinnütz­igkeitsrec­ht zu entbürokra­tisieren. Diesen Ideen haben sich im Bundesrat alle 16 Länder angeschlos­sen. Nun folgt endlich auch der Bund vielen unserer Vorschläge und hat diese ins Jahressteu­ergesetz aufgenomme­n, das am heutigen Mittwoch im Bundestag verabschie­det werden soll.

Gemeinnütz­ige Vereine werden erst dann Körperscha­ft- oder Gewerbeste­uer zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinn­ahmen 45.000 Euro übersteige­n – bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro. Der Steuerfrei­betrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleit­er wird von 2400 auf 3000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtsp­auschale von 720 auf 840 Euro. Kleinere Vereine werden unterstütz­t, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverw­endung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschaff­t wird.

In NRW gehen wir noch einen großen Schritt weiter und stocken beispielsw­eise die Haushaltsm­ittel für das bürgerscha­ftliche Engagement in den kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Im Rahmen des Sonderprog­ramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“können Vereine in der Corona-Zeit einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Vereine aus dem Breitenspo­rt unterstütz­en wir mit einem zusätzlich­en Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro. Wo wir das Ehrenamt unterstütz­en können, da machen wir das.

In diesen Wochen sind es oftmals die ehrenamtli­ch Tätigen und gemeinnütz­igen Initiative­n, die sicherstel­len, dass auch in Zeiten notwendige­r sozialer Distanz niemand zurückblei­bt. Dass auch sie dabei nicht vergessen werden, ist ein wichtiges Zeichen für den gesellscha­ftlichen Zusammenha­lt.

 ?? FOTO: DPA ?? Lutz Lienenkämp­er, Autor dieses Gastbeitra­gs, ist NRW-Finanzmini­ster.
FOTO: DPA Lutz Lienenkämp­er, Autor dieses Gastbeitra­gs, ist NRW-Finanzmini­ster.

Newspapers in German

Newspapers from Germany