Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Steuervorteile für Ehrenamtler
DÜSSELDORF Sie begleiten Rentner, die nicht mehr alleine einkaufen können. Sie betreuen Kinder, die einem Fußball hinterherlaufen oder sich auf der Laufbahn mit Gleichaltrigen messen. Sie veranstalten Schützenfeste, Karnevalsfeiern, Heimatabende. Sie halten das Brauchtum lebendig. Ehrenamtlich engagierte Menschen sorgen auf diese und zahllose andere Weisen für einen Zusammenhalt. Sie sind der Kitt unserer Gesellschaft und für viele Bürger gerade dort eine unverzichtbare Hilfe, wo staatliche Fürsorge an Grenzen stößt.
Gerade in Corona-Zeiten ist ehrenamtliches und gemeinnütziges Engagement wichtiger denn je: Die Helfer des Roten Kreuzes, die an den Teststationen unterstützen, die Kirchengemeinden, die sich mit tätiger Nachbarschaftshilfe um die Alten und Schwachen kümmern, die Vereine, die mit innovativen digitalen Angeboten den Kontakt und Austausch auch über soziale Distanz hinweg aufrechterhalten. Sie alle brauchen jetzt Unterstützung, um Strukturen nachhaltig zu festigen und ihre wichtige Arbeit auch in Zukunft weiter ausüben zu können.
Unter Federführung von NRW und Hamburg haben wir in der Finanzministerkonferenz konkrete Vorschläge formuliert, das Ehrenamt zu stärken und das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht zu entbürokratisieren. Diesen Ideen haben sich im Bundesrat alle 16 Länder angeschlossen. Nun folgt endlich auch der Bund vielen unserer Vorschläge und hat diese ins Jahressteuergesetz aufgenommen, das am heutigen Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden soll.
Gemeinnützige Vereine werden erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2400 auf 3000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.
In NRW gehen wir noch einen großen Schritt weiter und stocken beispielsweise die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement in den kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Im Rahmen des Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“können Vereine in der Corona-Zeit einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Vereine aus dem Breitensport unterstützen wir mit einem zusätzlichen Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro. Wo wir das Ehrenamt unterstützen können, da machen wir das.
In diesen Wochen sind es oftmals die ehrenamtlich Tätigen und gemeinnützigen Initiativen, die sicherstellen, dass auch in Zeiten notwendiger sozialer Distanz niemand zurückbleibt. Dass auch sie dabei nicht vergessen werden, ist ein wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.