Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Einkaufen fast nur noch auf Bestellung

Trotz Lockdown kann bei vielen Geschäften noch Ware geordert werden. Sie kann an der Ladentür abgeholt werden. In Düsseldorf und am Niederrhei­n machen viele Firmen mit. Fahrradsho­ps dürfen reparieren, aber nicht verkaufen.

- VON REINHARD KOWALEWSKY FOTO: SVEN HOPPE/DPA

DÜSSELDORF Wie hart wird der neue Lockdown in NRW? Im Obi-Baumarkt in Velbert stellt sich am Dienstag eine Mitarbeite­rin auf die Schließung zum 10. Januar ein. Sie verschenkt Blumentöpf­e, die nicht mehr verkaufbar seien, Kalender für das neue Jahr sind schon jetzt im Preis um 50 Prozent im reduziert. Am Ausgang sagt ein Verkäufer, eventuell ginge es doch weiter: „Wir prüfen, ob Kunden Waren am Telefon bestellen können“, sagt er: „Dann übergeben wir auf dem Parkplatz die Waren.“Ab diesem Mittwoch startet der neue harte Lockdown – und der Handel sucht nach Lösungen, um das so wichtige Weihnachts­geschäft zu retten. Wir erklären, welche Vorgaben in NRW laut neuer Corona-Schutzvero­rdnung gelten.

Abholerlau­bnis Die wohl wichtigste Regel für NRW ist, dass zwar fast alle Geschäfte für Bücher, Spielzeug, Küchenbeda­rf und Co. schließen müssen, Kunden aber online oder per Telefon Waren bestellen können, die sie abholen. „Dieses Angebot nutzen hunderte Geschäfte sowohl in Düsseldorf wie in vielen kleineren Städten“, sagt eine Sprecherin der Industrie- und Handelskam­er Düsseldorf. Allerdings ist die Abholung nur „zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßn­ahmen vor Infektione­n kontaktfre­i erfolgen kann“, heißt es in der Verordnung. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaft­sministeri­ums konkretisi­ert, was das bedeutet: „Kunden können vorher per Überweisun­g bezahlt haben, sie können sich die Rechnung schicken lassen.“Auch Zahlung per EC-Karte oder Bargeld sei denkbar. „Wenn Kunden und Verkäufer sich nicht berühren, geht das in Ordnung.“

Vorreiter Schon beim ersten Lockdown hat der bekannte Düsseldorf­er Kamerahänd­ler Leistensch­neider großen Erfolg mit digital bestellter Ware gehabt, das Geschäft wird nun wieder intensivie­rt. „Die Leute stöbern im digitalen Katalog, wir übergeben die Waren nach Vereinbaru­ng“, sagt Inhaber Andreas Leistensch­neider. Der Markenanbi­eter Franzen auf der Königsalle­e bietet während des Lockdown Videoberat­ung

für Käufer an. Abgeholt wird mit Termin. Der Modehändle­r P&C fährt das Abholangeb­ot während des Lockdown aber runter. „Das lohnt sich nicht“, sagt der Düsseldorf­er Geschäftsl­eiter Norbert Sandrock. Man könne wegen einiger Abholer nicht die ganze Filiale öffnen.

Kommune In Korschenbr­oich am Niederrhei­n hat die Stadtverwa­ltung ein Online-Angebot aufgebaut, bei dem lokale Händler Informatio­nen wie Mail-Adresse, Homepage und Telefonnum­mer hinterlege­n können. Unter dem Motto „Heimatlieb­e in der Krise“finden sich mehr als 50 Angebote wie der örtliche Buchladen, ein Geschenkeg­eschäft oder Goldschmie­d. „So bringen wir den örtlichen Handel und Bürger besser zusammen“, sagt Wirtschaft­sförderin Stefanie Bössem. Sie rät dazu, bei den Händlern einfach anzurufen.

Grünes Licht Geöffnet bleiben Wochenmärk­te, Lebensmitt­elläden, Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Tankstelle­n, Banken und Sparkassen, Poststelle­n, Reinigunge­n, Waschsalon­s, Zeitungsve­rkauf, Tierbedarf­sund Futtermitt­elmärkte.

Nebenverka­uf Die Verordnung stellt klar, dass Betriebe mit den oben genannten Schwerpunk­ten „insgesamt“öffnen dürfen. Real, Aldi oder Lidl dürfen also weiterhin das Zusatzgesc­häft mit Non-Food-Waren betreiben. Bei Handelsfir­men, die nur am Rande ein zugelassen­es Geschäft betreiben, darf aber nur dieser Bereich öffnen. Dies würde bedeuten, dass Ikea seine Mitnahmesh­ops für Lebensmitt­el öffnen könnte, was aber nicht geschieht.

Werkstätte­n Werkstätte­n für Fahrräder und Autos bleiben offen, dürfen aber keinen unmittelba­ren Verkauf betreiben. Die Ausnahme sind bestellte Waren, die nur abgeholt werden, oder Ersatzteil­e.

Baumärkte Der Betrieb von Bauund Gartenmärk­en ist nur noch zur Versorgung von Gewerbetre­ibenden erlaubt.

Weihnachts­bäume Weihnachts­bäume dürfen weiterhin angeboten und verkauft werden. Ebenso dürfen Einzelhänd­ler öffnen, die „kurzfristi­g verderblic­he Schnittund Topfblumen“verkaufen, also der Blumenlade­n um die Ecke. Der Konsum von Alkohol auf der Straße ist bis zum Ende des Lockdowns im Januar verboten. Feuerwerks­körper dürfen in diesen Jahr nicht verkauft werden.

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Kunden stehen mit Einkaufswa­gen in einem Hornbach-Baumarkt vor der Kasse an. Das dürfen ab diesem Mittwoch nur noch Gewerbetre­ibende

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