Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Rechtes Denken wird hoffähig
Radikale Gruppen
den Missbrauchsskandal der Katholischen Kirche involvierten Oberhirten Rainer Maria Woelki ein Meinungsforum bietet. Als scheinheilig bezeichne ich seine Äußerungen zur Schwangerschaftsberatung. Kaum ein Kirchenmann nimmt einen ähnlich unerbittlichen Standpunkt ein. Katholische Christen warteten vergebens auf eine Distanzierung des Kirchenvertreters Woelki, als Papst Franziskus in aller Öffentlichkeit auf dem Petersplatz „Abtreibungen mit Auftragsmord“gleichstellte. In diesem Kontext ist der Beitrag „Lebensschutz braucht Taten“eine Verhöhnung von Betroffen.
Willi Nethen Kempen Personen, die im Jahr 2020 aus dem Job ausscheiden, bei einer Monatsrente von höchstens 1166 Euro steuerfrei bleiben. Doch was gilt für Rentner, die vor dem 1. Februar 2020 Rente beziehen? Man könnte auf die Idee kommen, dass hier auch der monatliche Betrag von 1166 Euro, hochgerechnet auf das Jahr (13.992 Euro), steuerfrei bleibt. Dem ist aber nicht so, es fallen Steuern an. Allerdings ist es wegen der Rentenanpassung zum 1. Juli unsinnig, zwölfmal den gleichen Rentenbetrag zugrunde zu legen. Deshalb ist es erforderlich, zwei Rentenbeträge zu nennen, für das erste Halbjahr einen Betrag und für das zweite Halbjahr den um die Anpassung erhöhten Betrag des ersten Halbjahres. Laut dem Steuertipp-Handbuch „Der Steuerberater“darf nach den Berechnungen des BMF, damit bei einem alleinstehenden Rentner keine Steuern anfallen, die Monatsrente im ersten Halbjahr die Grenze von 1119 Euro nicht übersteigen, im zweiten Halbjahr liegt sie bei 1166 Euro.
Bei diesen Werten liegt das zu versteuernde Einkommen nicht über
Zu „Straße gegen Parlament“(RP vom 19. November): Es ist schon