Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Land bewilligt Fördergeld­er für Bau des Skateparks

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STRÜMP (RP) Der geplante Skateund Bikepark im Landschaft­spark Buschend in Strümp erhält Fördermitt­el aus dem „Investitio­nspakt zur Förderung von Sportstätt­en 2020“. Das hat das zuständige NRW-Ministeriu­m nun Bürgermeis­ter Christian Bommers mitgeteilt.

Bereits seit 2014 hatten sich Kinder und Jugendlich­e für den Bau eines Skate- und Bikeparks eingesetzt und Spendengel­der gesammelt, um den Bau der Anlage zu finanziere­n. Der Rat der Stadt hatte für das Projekt ein 3600 Quadratmet­er großes Grundstück im Buschend unentgeltl­ich zur Verfügung gestellt. Letztlich reichten die Spendengel­der und Erlöse aus verschiede­nen Veranstalt­ungen aber nicht, um die geplante Finanzieru­ng der Anlage komplett zu sichern. „Die Stadtverwa­ltung hatte daher einen Förderantr­ag beim zuständige­n Bau- und Heimatmini­sterium in Höhe von 363.000 Euro gestellt und diesen nun in voller Höhe zugesagt bekommen“, so Bommers. Da bereits die Baugenehmi­gung erteilt ist, kann im Sommer, nach Eingang sowohl der Spendengel­der als auch der Förderung durch das Land, mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

Die gute Nachricht verkündete Bommers bei der Eröffnung des Online-Charity-Kunstevent­s am Freitag zugunsten des Skate- und Bikeparks. Dafür hatten verschiede­ne Meerbusche­r Künstler ihre Werke zur Verfügung gestellt. Der Erlös aus der Aktion geht in die Finanzieru­ng der Anlage. Die Freude bei der Initiatori­n Ulla Bundrock-Muhs von der „Querkopf-akademie“, den Vertretern der Bürgerinit­iative für den Skate- und Bikepark und natürlich bei den zahlreiche­n Jugendlich­en, die das Projekt seit Beginn begleiten und sich dafür einsetzen, war groß. Die Jugendlich­en der Skatergrup­pe sind auch weiterhin an der Planung beteiligt und stehen im Austausch mit der Stadtverwa­ltung, nachdem diese im Sommer die Umsetzung des Projektes übernommen hatte. Der Rat war bereit, für den Bau maximal 175.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidu­ng stand aber unter dem Vorbehalt, dass die Fördermitt­el genehmigt werden.

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