Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Patienten in Kliniken sollen Masken tragen
Nicht in allen Häusern ist einheitlich geregelt, wo Patienten im Krankenhaus einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
DÜSSELDORF Und wieder eine ungute Nachricht auf dem Klinikflur: „Frau Krüger in Zimmer 13 hat jetzt auch Corona.“Da sagt die Kollegin vom Pflegeteam: „Na prima, mit der habe ich gestern oft zu tun gehabt.“
Krankenhäuser sind in diesen Zeiten, was die Infektionsgefahr betrifft, keine geschützteren Orte als U-Bahnen, Schulklassen, Büros, Kneipen oder Kitas. Das Coronavirus ist überall, und unmöglich kann man alle Menschen täglich testen. Doch wie oft bekommen Patienten einen Corona-Test?
Wie eine Nachfrage bei mehreren Kliniken ergab, gilt überall diese Regel: Patienten werden bei ihrer Aufnahme per PCR getestet. Ein weiterer Test wird nur veranlasst, wenn sie Krankheitszeichen entwickeln. Es könnte sein, dass damit nicht alle positiven und infektiösen Patienten aufgespürt werden. Ein einmaliger Test ist nur eine Momentaufnahme; wenn er zu früh durchgeführt wird, bezieht der Patient sein Bett noch mit negativem Testergebnis. Am nächsten Morgen könnte es bereits positiv ausfallen, doch dann wird er nicht mehr automatisch getestet, nur noch bei Symptomen.
Diese Praxis scheint überdenkenswert. Mehrere Studien haben ergeben, dass gerade der Anteil asymptomatischer Patienten an der Bevölkerung recht hoch ist, also Menschen, die infiziert sind und Viren ausscheiden, aber sich nicht krank fühlen. Eine chinesische Studie hat bereits im Mai nachgewiesen, dass gerade die asymptomatischen Patienten sogar länger Viren verbreiten als die symptomatischen. Es kann also sein, dass Patienten in Mehrbettzimmern liegen und einander anstecken, wenn einer durch den Test-Filter gerutscht ist.
Für das Personal gilt die Maskenpflicht immer, doch auch für die Patienten in ihren Zimmern könnte sie helfen. Doch ist sie sinnvoll? Sobald jemand das Zimmer betritt, auf jeden Fall. Sind die Patienten im Mehrbettzimmer unter sich, könnte jeder die Maske anziehen, sobald er das Bett verlässt. Andererseits bergen angeregte Plaudereien von Bett zu Bett Infektionsrisiken, sofern nicht regelmäßig gelüftet wird und ein Patient unerkannt infektiös ist.
Ein Sprecher der Kliniken Maria Hilf in Mönchengladbach teilt mit:
„Grundsätzlich müssen alle Patienten mindestens einen Mund-NasenSchutz tragen.“Für Patienten im Mehrbettzimmer sei das aber nicht immer zumutbar. Allerdings seien sie gehalten, ihn bei Anwendungen, Visiten und ähnlichem aufzuziehen.
So formulieren es auch andere Kliniken, etwa das EVK in Düsseldorf.
Aus dem Helios-Klinikum Krefeld heißt es, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Zimmer „wünschenswert“sei, „um das Übertragungsrisiko weiter zu minimieren“. Ein Sprecher der Augustinus-Gruppe in Neuss fügt hinzu: „Unserer Erfahrung nach gibt es kaum ein Krankheitsbild, bei dem das Tragen einer Maske nicht möglich ist.“Ausnahmen gibt es indes, etwa wenn Patienten schläfrig, ängstlich, verwirrt und dement sind – oder bei speziellen Indikationen.
In der Uniklinik Düsseldorf sollen alle Patienten in Mehrfach-Zimmern eine Maske tragen, und alle sieben Tage wird ein neuer Abstrich genommen. In jedem Fall ist die Kooperationsbereitschaft wichtig; eine Maskenpflicht im Zimmer kann kaum überprüft, geschweige denn geahndet werden.
Wer sich mit der Maske im Bett schwer tut, dem winkt Trost: Zum Schlafen darf sie abgelegt werden.