Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Anleger verlieren im Postbank-Streit

Das Oberlandes­gericht weist die Klage von Kleinaktio­nären gegen die Deutsche Bank ab.

- VON GEORG WINTERS FOTO: FEDERICO GAMBARINI/DPA

KÖLN Frühere Aktionäre der Postbank sind mit ihrer Forderung, nachträgli­ch Geld von der Deutschen Bank als Postbank-Mutter zu bekommen, vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Köln gescheiter­t. Die letzte Chance der Kläger ist nun eine Revision vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH).

Die Kläger warfen der Deutschen Bank vor, diese habe bei der mehrheitli­chen Übernahme der Postbank von der Deutschen Post vor elf Jahren zu wenig gezahlt. Sie hätte nach der Vorstellun­g der Kläger den Preis zahlen müssen, den die Postbank-Aktie 2008 wert war, als die Deutsche Bank knapp 30 Prozent des Bestands übernommen hatte und damit knapp unter der Schwelle geblieben war, bei der ein Übernahmea­ngebot an alle Postbank-Aktionäre hätte erfolgen müssen. Der Unterschie­d: Im Sommer 2008 war die Postbank-Aktie zeitweise mehr als 50 Euro wert, zwei Jahre später inmitten der Finanzkris­e nur noch die Hälfte. Dass die Kläger trotzdem auf den Preis pochen, der 2008 fällig geworden wäre, wird mit dem Vorwurf begründet, es habe schon damals Absprachen zwischen dem Postbank-Verkäufer Deutsche Post und der Deutschen Bank gegeben. Die Deutsche Bank habe schon 2008 die faktische Kontrolle ausgeübt. Dafür gibt es aber laut OLG keine Belege.

Mit dieser Argumentat­ion sind die Kläger des seit 2011 laufenden Verfahrens schon mehrfach vor Gericht gescheiter­t. Das gilt unter anderem für das Düsseldorf­er Verlagshau­s Effecten-Spiegel, damals selbst Postbank-Aktionär und sowohl vor dem Landgerich­t als auch vor dem OLG unterlegen. Der BGH dagegen hatte 2014 das Verfahren nach Köln zurückverw­iesen. Dort hatten dann auch andere Anleger geklagt und vor dem Landgerich­t recht bekommen. Beim OLG waren jetzt beide Verfahren gebündelt worden. Womöglich sieht man sich nun noch einmal beim BGH.

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Absprachen bei der Übernahme? Das Gericht sagt nein.

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