Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Rentner wegen Missbrauchs vor Gericht
DÜSSELDORF (wuk) Von der 13-jährigen Nichte wegen dreifachen sexuellen Missbrauchs angezeigt, hat ein 69-jähriger Rentner dafür angeblich keinerlei Erklärung. Vor dem Amtsgericht beteuerte er als Angeklagter: „Es stimmt nicht, dass ich sie angefasst hätte, ich hatte niemals einen solchen Gedanken.“Die Schilderungen des Mädchens sind detailliert – und umfassen angeblich nur einen geringen Teil der Vorfälle mit ihrem Onkel. Ein Urteil steht noch aus.
Entschuldigt hat sich der Angeklagte dafür, dass hier jetzt wegen ihm solche Umstände gemacht werden müssen. Aber alle Vorwürfe gegen ihn seien haltlos. Mit seiner Ehefrau habe er keine Kinder bekommen können, sich deshalb für die Töchter einer ihrer Schwestern aus Marokko interessiert. Die Schülerin und ihre halb so alte Schwester seien nach Düsseldorf zu dem Ehepaar gezogen, doch das kleinere der Mädchen habe Heimweh gehabt. Also blieb die 13-Jährige allein bei Tante und Onkel zurück.
Jetzt bereut der Angeklagte angeblich, dass er dem Mädchen neben einem Handy auch ein Tablet gekauft habe – denn das Kind habe dann nächtelang davor gesessen, kein Auge zugetan, sei darum erst nachmittags aus dem Bett gekommen. Als er einmal mit dem Mädchen
deswegen schimpfte („In unserer Kultur gibt es das nicht!“), habe sie sofort geweint.
„Ich hatte Mitleid mit ihr, sie war ein Opfer, hatte keine Mutter, keinen Vater!“Zum Trost habe er ihr manchmal ein „Küsschen auf die Wange“gegeben oder ihren Kopf gestreichelt – sie aber „niemals“unsittlich berührt, wie er angibt. Die 13-Jährige hatte in der Anzeige jedoch von unzähligen Übergriffen des Onkels berichtet – und davon, dass sie sich einmal „aus Angst vor Vergewaltigung“sogar mit einem Messer bewaffnet in einem abgelegenen Zimmer der Wohnung versteckt habe.
Nur drei der Vorfälle konnte sie laut Anklage noch zeitlich genau bestimmen, deshalb werden dem Onkel jetzt nur jene drei angeblichen Übergriffe zwischen März und Oktober 2018 angelastet. Bei der gerichtlichen Vernehmung des Kindes waren Zuschauer nicht zugelassen.