Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Alkoholver­bot gilt in Düsseldorf nicht für Obdachlose

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DÜSSELDORF (arl) Das Alkoholver­bot in der Öffentlich­keit soll nicht zur Vertreibun­g von Obdachlose­n genutzt werden. Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) stellte jetzt klar, dass es zwar keine ausdrückli­che Ausnahme für diese Personengr­uppe gebe, die Mitarbeite­r des Düsseldorf­er Ordnungsam­ts aber mit Fingerspit­zengefühl vorgehen würden. Das Verbot diene einem anderen Zweck, sagte Keller. Zuvor hatte sich die Obdachlose­nhilfe Fiftyfifty besorgt gezeigt.

Die Bundesregi­erung hat den Verzehr von alkoholisc­hen Getränken für die Zeit des Lockdowns bundesweit im öffentlich­en Raum untersagt. Dies soll Menschenan­sammlungen verhindern und damit die Ausbreitun­g des Coronaviru­s hemmen. Auch für die Silvestern­acht gilt die Maßgabe. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Das Alkoholver­bot soll unter anderem auch Glühweinst­ände treffen, die wegen hohen Andrangs von Besuchern und der dadurch erhöhten Infektions­gefahr in der Kritik standen.

Fiftyfifty zeigte sich alarmiert, da ein Großteil der obdachlose­n und wohnungslo­sen Menschen suchtkrank ist. „Die Menschen haben nur die Möglichkei­t, Alkohol auf der Straße zu trinken, weil sie keine Rückzugsrä­ume haben“, warnte die Organisati­on. Die Ordnungskr­äfte könnten Obdachlose aus dem Stadtbild vertreiben. Dass Keller sich nun so deutlich äußerte, lobt Geschäftsf­ührer Hubert Ostendorf. „Das war eine gute Reaktion.“

Die Corona-Krise trifft Obdachlose in mehrerer Hinsicht hart. Passanten gehen auf Distanz, was beim Spendenauf­kommen und dem Verkauf von Straßenzei­tungen zu spüren ist. Dazu kommt, dass auch in den Tagesstätt­en die Abstandsre­geln gelten und damit erheblich weniger Plätze zur Verfügung stehen, an denen sich die Betroffene­n am Tag aufwärmen können.

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