Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gefährlich­e Paragrafen­reiterei

Ein juristisch­er Streit über Kontrollen im Privaten könnte Fehlanreiz­e schaffen.

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Ministerpr­äsident Armin Laschet hat bei seinem letzten Auftritt in diesem Jahr vor der Landespres­sekonferen­z erneut darauf hingewiese­n, dass Partys und Feiern auf Grundlage der Corona-Schutzvero­rdnung generell in Nordrhein-Westfalen verboten seien. Die Polizei werde bei solchen Events einschreit­en, sie werde aber nicht durchzähle­n, wie viele Verwandte sich unterm Weihnachts­baum versammeln, sagte Laschet.

Tatsächlic­h enthält die Corona-Schutzvero­rdnung für das generelle Partyverbo­t einen entspreche­nden Passus. Während Juristen allerdings Zweifel daran haben, dass sich ein solches Verbot in einer Privatwohn­ung kontrollie­ren und durchsetze­n ließe, verweist das Gesundheit­sministeri­um auf das Infektions­schutzgese­tz, das weitreiche­nde Zugeständn­isse macht – auch bezüglich der Unverletzl­ichkeit der Wohnung, eines der Grundrecht­e. Interessan­terweise ist die Opposition bei der Diskussion vornehm zurückhalt­end. Dabei lässt sie sonst keine Gelegenhei­t verstreich­en, auf ein Thema aufzusprin­gen, das die Regierung in einem schlechten Licht dastehen lässt. CDU-Fraktionsc­hef Bodo Löttgen brachte es mal auf die Formel: „Sie schmeißen mit Schmutz in der Hoffnung, dass schon was hängenblei­bt.“

Doch am Ende gibt es eine einfache Erklärung: Wie rechtssich­er die Regelung in der nordrhein-westfälisc­hen Corona-Schutzvero­rdnung auch ausfallen mag, ist letztlich völlig nachrangig. Viel wichtiger als gesundheit­sgefährden­de Paragrafen­reiterei ist, dass sich die Menschen in der Pandemie verantwort­ungsvoll verhalten – auch in den eigenen vier Wänden. Selbst wenn die Polizei die Türschwell­e nicht überschrei­ten darf, sind Partys eine saublöde Idee.

Gelegenhei­t schafft Diebe, heißt zwar das Sprichwort. Die Hoffnung an diesem Weihnachts­fest ist jedoch, dass möglichst alle im Sinne aller eine Gelegenhei­t verstreich­en lassen mögen.

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