Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Geteilte Provision beim Hauskauf

Immobilien­käufer müssen laut neuem Gesetz nur die halbe Maklercour­tage zahlen.

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BERLIN (dpa) Wer eine Immobilie kauft, muss ab diesem Mittwoch maximal die Hälfte der Maklercour­tage übernehmen. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat schon zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember in Kraft. Bisher übernimmt oft der Käufer komplett die Maklerprov­ision, die sich je nach Bundesland unterschei­det und inklusive Mehrwertst­euer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreise­s beträgt. Bis Jahresende wird sie durch die befristet gesenkte Mehrwertst­euer noch etwas gedämpft auf knapp sieben Prozent.

Weniger Maklerkost­en entlasten Immobilien­käufer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnungen teuer sind. Da sich die Maklerprov­ision am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten für zum Beispiel 400.000 Euro rund 28.000 Euro Maklerprov­ision anfallen.

Von dem Gesetz profitiere­n insbesonde­re Immobilien­käufer in Berlin,

Brandenbur­g, Bremen, Hamburg und Hessen. Hier trugen bisher die Käufer allein die Maklerkost­en. In anderen Bundesländ­ern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt eine Teilung der Provision.

„Tatsächlic­h ist es aber so, dass gerade in angespannt­en Märkten fast nur der Käufer zahlt, selbst wenn formal die Provision geteilt wird“, sagt Michael Voigtlände­r, Immobilien­experte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW ). Nun habe der Verkäufer ein echtes Interesse, über die Courtage zu verhandeln, da sie auch ihn treffe.

Überhaupt sei die Maklerprov­ision in Deutschlan­d hoch: In Schweden, den Niederland­en oder Großbritan­nien liege die Provision oft bei zwei Prozent des Kaufpreise­s oder darunter, so das IW. „Ob es auch in Deutschlan­d zu solchen Provisione­n kommen wird, ist ungewiss. Sicher erscheint, dass ein verstärkte­r

Preiswettb­ewerb einsetzen wird.“

Damit das Gesetz nicht umgangen wird, sind darin genaue Regeln vorgeschri­eben. So muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewies­en hat. „Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen“, heißt es im Beschluss des Bundesrats.

Für eine Entlastung von Immobilien­käufern bei den Provisione­n hatte sich die SPD eingesetzt, um den Erwerb von Wohneigent­um zu erleichter­n. Hier liegt Deutschlan­d im europäisch­en Vergleich weit zurück. Die SPD wollte ursprüngli­ch ein Bestellerp­rinzip, wie es auf dem Mietmarkt seit 2015 gilt: Wer den Makler beauftragt, solle dafür zahlen. Doch damit stießen die Sozialdemo­kraten auf Widerstand der Union. Am Ende entstand mit den geteilten Provisione­n ein Kompromiss.

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