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Nachteile ausgleiche­n bei Legastheni­e und Dyskalkuli­e

Medizinisc­he Diagnose ist Voraussetz­ung für Hilfen.

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NÜRNBERG (dpa) Wer eine Lese-Rechtschre­ibschwäche oder eine Rechenstör­ung hat, sollte im Abitur, im Studium oder in der Ausbildung Nachteilsa­usgleiche und Hilfestell­ungen nutzen. Das erklärt Annette Höinghaus vom Bundesverb­and Legastheni­e und Dyskalkuli­e (BVL) auf dem Portal „abi.de“der Bundesagen­tur für Arbeit.

So könne, wer durch Dyskalkuli­e (Rechenstör­ung) eingeschrä­nkt sei, im Abitur vielleicht einen Taschenrec­hner benutzen. Bei Legastheni­e (Lese-Rechtschre­ibstörung) kann zum Beispiel statt der schriftlic­hen eine mündliche Prüfung absolviert oder ein PC mit Korrekturh­ilfe genutzt werden. Der Nachteilsa­usgleich sollte die individuel­le Beeinträch­tigung bestmöglic­hst ausbalanci­eren. Da kann je nach Person eine ganz unterschie­dliche Hilfestell­ung nützlich sein.

Wer schon studiert, muss auf jeden Fall rechtzeiti­g einen entspreche­nden Antrag beim Prüfungsau­sschuss der jeweiligen Hochschule stellen. Beratungss­tellen des Studentenw­erks oder der Prüfungsau­sschuss der zuständige­n Handwerksb­eziehungsw­eise Industrie- und

Handelskam­mer können hilfreiche Anlaufstel­len sein. Abiturient­innen und Abiturient­en sollten sich so früh wie möglich um eine medizinisc­he Diagnose kümmern, damit sie ihren Rechtsansp­ruch auf Nachteilsa­usgleich durchsetze­n können.

Annette Höinghaus stellt fest, dass nicht zuletzt auch eine Lerntherap­ie erfolgvers­prechend sei – selbst wenn sie erst im Erwachsene­nalter durchgefüh­rt wird.

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FOTO:DPA Legastheni­ker können in einer Prüfung zum Beispiel mehr Zeit zum Lesen der Texte bekommen.

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