Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Nachteile ausgleichen bei Legasthenie und Dyskalkulie
Medizinische Diagnose ist Voraussetzung für Hilfen.
NÜRNBERG (dpa) Wer eine Lese-Rechtschreibschwäche oder eine Rechenstörung hat, sollte im Abitur, im Studium oder in der Ausbildung Nachteilsausgleiche und Hilfestellungen nutzen. Das erklärt Annette Höinghaus vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) auf dem Portal „abi.de“der Bundesagentur für Arbeit.
So könne, wer durch Dyskalkulie (Rechenstörung) eingeschränkt sei, im Abitur vielleicht einen Taschenrechner benutzen. Bei Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) kann zum Beispiel statt der schriftlichen eine mündliche Prüfung absolviert oder ein PC mit Korrekturhilfe genutzt werden. Der Nachteilsausgleich sollte die individuelle Beeinträchtigung bestmöglichst ausbalancieren. Da kann je nach Person eine ganz unterschiedliche Hilfestellung nützlich sein.
Wer schon studiert, muss auf jeden Fall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsausschuss der jeweiligen Hochschule stellen. Beratungsstellen des Studentenwerks oder der Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerksbeziehungsweise Industrie- und
Handelskammer können hilfreiche Anlaufstellen sein. Abiturientinnen und Abiturienten sollten sich so früh wie möglich um eine medizinische Diagnose kümmern, damit sie ihren Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich durchsetzen können.
Annette Höinghaus stellt fest, dass nicht zuletzt auch eine Lerntherapie erfolgversprechend sei – selbst wenn sie erst im Erwachsenenalter durchgeführt wird.